Unterhalt

Hallo, ich habe mal eine Frage an die Eltern die das Wechsel modell leben. Wenn beide Eltern das Kind 50/50 betreuen, muss der Vater doch keinen Unterhalt mehr zahlen oder? Dann wird doch auch das Kindergeld geteilt. Und soweit ich es (hoffentlich richtig) im Internet gelesen habe, muss der Elternteil wenn er deutlich mehr verdient als der andere Elternteil zusätzlich Unterhalt an das Kind zahlen. Egal ob Mutter oder Vater. Oder ist das Quatsch?

Lg

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Ja: es geht um die Finanzen auch im 50/50 modell wo der besser verdienende den anderen unterstützt und Unterhalt bezahlt.
Oft ist die Mutter noch in Teilzeit und kann sich somit gar keine grössere Wohnung leisten, in der auch das Kind Platz hat. dafür gibt es Tabellen + Urteile.

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Zählt das auch wenn du Mutter zwar nur 30h geht im Vergleich zum Vater mit 40h aber deutlich mehr verdient?

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es gibt Tabellen. Ausserdem kosten ja die Wohnungen unterschiedlich. Es gibt Sätze usw.....
Wenn Ihr Euch scheiden lässt, dann berät Euch Euer Anwalt schon passend.

Im Grunde gilt ja sowieso: wenn sich die Eltern einig sind, alles okay, egal, was vereinbart wird.

Wo kein Richter da kein Kläger. Und wenn Unstimmigkeiten vorherrschen lässt man es durch Fachkräfte regeln, damit der Streit nicht ausufert.

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Es kommt immer drauf an...
Wenn ein Elternteil so wenig verdient, dass staatliche Leistungen notwendig wären, um den Unterhalt des Kindes zu sichern und das andere Elternteil verdient aber genug, um diese Lücke selbst schließen zu können, dann muss Unterhalt gezahlt werden. Wenn einfach nur einer etwas mehr als der andere verdient, aber beide genug verdienen, dass für Elternteil und Kind genug Geld da ist, dann muss kein Unterhalt gezahlt werden.
Es wird ja immer davon ausgegangen, dass es Unterhalt in Form von Betreuungsleistung bzw. allgemeiner Versorgung gibt und in Form von Geld.
Beim Wechselmodell haben beide Elternteile kosten (zahlen also Unterhalt in Form von Geld) und es leisten beide Betreuungsunterhalt. Daher fließt normalerweise kein zusätzlicher Unterhalt in Form von Geld, weil eben beide bereits Unterhalt leisten. Ausnahmen gibt es eben je nach genauen wirtschaftlichen Verhältnissen.

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Guten Morgen, na ich frage deswegen, weil ich es beim Unterhaltsrechner im Internet eingegeben habe. Was beide ca. Verdienen, dass das Kind 50/50 lebt und da kam, dass die Mutter nicht nur Kindergeld teilen muss sondern auch Unterhalt zahlen muss. Sie hat ca. 600€ mind. Mehr.

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Die Antwort von Bliblablubb123 ist leider vollkommen falsch. Es gibt zur Höhe des Kindesunterhalts im Wechselmodell umfassende Rechtsprechung. Es besteht immer ein Unterhaltsanspruch außer die Eltern verdienen exakt das selbe. Die Höhe des Unterhalts ist natürlich deutlich hiesiger als beim Residenzmodell. Ob Sozialleistungen in Anspruch genommen werden, spielt bei der Frage des "ob" keine Rolle.

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Auch im Wechselmodell gibt es eine reguläre Unterhaltsberechnung. Es gibt dazu mehrere Urteile und im Internet auch Rechenbeispiele. Dafür wird beiden Eltern ein fiktives Vollzeiteinkommen angerechnet, da beide eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit haben. Es nutzt also nichts sein Einkommen mit Teilzeit kleinrechnen zu wollen.

Der Bedarf des Kindes nach Düsseldorfer Tabelle wird anteilig nach den Einkommen der Eltern aufgeteilt und gegengerechnet. Außer bei sehr großen Einkommensunterschieden ist der Betrag, der dann an Unterhalt gezahlt werden muss aber eher gering.

Ganz vereinfacht: bereinigtes netto Vollzeit Mutter 2.000€, bereinigtes netto Vollzeit Vater 1.000€, Bedarf Kind 600€. Mutter übernimmt 2/3: 400€, Vater 1/3: 200€. Beides wird gegengerechnet und wegen hälftiger Betreuung durch 2 geteilt: Mutter muss Vater 100€ Kindesunterhalt zahlen.

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Das mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit stimmt nur wenn gesundheitlich nichts dagegen spricht dass Vollzeit gearbeitet werden muss.
Kann man durch ärztliche Gutachten belegen dass Vollzeit Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht abverlangt werden kann bzw dadurch die dauerhafte Ausübung einer Erwerbstätigkeit gefährdet ist, wird das zu Grunde gelegt was an Arbeitszeit machbar ist.
Hab ich gerade bei einem Kollegen erlebt.
Er hat aufgrund seiner diversen Vorerkrankungen nur eine halbe Stelle.
Seine Ex wollte dass er auf Vollzeit geht aufgrund des Kindes Unterhaltes.
Das wurde dann vor Gericht geklärt und er muss nicht mehr Stunden machen.
Im Sinne der dauerhaft zu erhaltenen Arbeitsfähigkeit bleibt er bei der halben Stelle und kann nur wenig Unterhalt ( Mangelfall) an die beiden Kinder zahlen obwohl nicht mal Wechselmodell besteht sondern die Kinder bei der Mutter leben.

Bearbeitet von Oliva
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Und ich ergänze:
Vollzeit bedeutet auch nicht immer die gleiche Anzahl an Stunden.
In einigen Branchen gelten 35h als Vollzeit, in leitenden Positionen sind es auch mal 48h.
Die Zeit, die für die Kinderbetreuung zur Verfügung steht, muss also mit berücksichtigt werden.