Fällt man ins Krankengeld ,wenn man …?

Guten Tag ,
Mein Mann war 2 Wochen am Stück krank .. war dann drei Tage arbeiten und ist am vierten Tag aufgrund starker Schmerzen ,wieder nach Hause gegangen und ist jetzt weiterhin krankgeschrieben .
Zählen dann die 6 Wochen am Stück Krankheit bis man ins Krankengeld fällt wieder neu ,ab dem Versuch der Arbeit oder zählt es schon ab dem ersten Zeitpunkt der Krankheit ? Hoffe ihr versteht mich . Wenn man 6 Wochen krank war und ins Krankengeld gefallen ist , dann wieder arbeitet und wieder mit der selben Diagnose krankgeschrieben wird ,bleibt man weiter im Krankengeld ,das weiß ich . Aber wie ist es ,wenn man noch gar nicht im Krankengeld war..
Wir kennen uns absolut nicht aus , weil wir beide absolut zuverlässige Arbeitnehmer sind und wir diese Situation noch nie hatten . Machen uns gerade etwas sorge über das finanzielle ,was uns erwarten könnte :(

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Es kommt drauf an, ob es dieselbe Diagnose ist.

Pro Krankheit bzw. Diagnose gibt es 6 Wochen Lohnfortzahlung habe ich mir aus Arbeitgebersicht von der Kasse erklären lassen.

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Ok , Ja das ist mir bekannt .. Ich weiß nicht wie ich es richtig erklären kann ,wie ich es meinte .. so dass es verständlich ist ..
Wenn ich jetzt zB 2 Wochen krank bin mit rücken .. und gehe 2 Monate später wieder mit rücken nach Hause und bin dann 4 Wochen krank mit rücken .. dann falle ich ja auch nicht ins Krankengeld nach den vier Wochen .. weil dazwischen Zeit vergangen ist ..
mein Mann war ja jetzt 2 Wochen krank , hat vier Tage gearbeitet und dann jetzt wieder krank .. zählen dann die 6 Wochen krank neu ,weil er zwischendurch arbeiten war ? Er war ja somit noch gar nicht im Krankengeld ..

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Wenn man innerhalb von 6 Monaten für 42 Tage auf die gleiche Diagnose krank geschrieben ist, fällt man ab dem 43. Tag ins Krankengeld. Zu den 42 Tagen zählen auch die Wochenenden. Es ist unerheblich ob man zwischen den Krankschreibungen arbeiten war. Ergo: Gleiche Diagnose = Krankengeld.

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Bei der selben Erkrankung (auch wenn die Diagnose ein bisschen anders ist) zählen alle Krankheitstage zusammen.
Also wenn du 2 Wochen wegen akutem Schmerz der Lendenwirbelsäule, und kurz danach 4 Wochen wegen Bandscheibenvorfall der Lendenwirbelsäule krank geschrieben bist, zählen alle 6 Wochen zusammen.