Elternzeitfrage eines Anfängers

Hallo! Wir bekommen Anfang April ein Kind.

Ich will direkt ab Geburt 4 Wochen Elternzeit nehmen.

Ggf. würde ich nächstes Jahr noch mal vier Wochen nehmen.

Geht das? Muss ich das jetzt schon auf dem Antrag beim Arbeitgeber angeben?

Muss ich mich eigentlich bei Krankenkasse oder noch anderen Stellen melden?

Danke, danke, denke für euch Rückmeldung!!!

1

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit

Aber Achtung! Mit der Elternzeit gibt es nicht automatisch Elterngeld. Das müsstest du bei Bedarf dann extra beantragen.

2

Die Seite kenne ich…aber finde da keine konkreten Antworten auf meine konkreten Fragen.

4

Ganz ehrlich: Falls keine (uns nicht bekannten) Gründe dagegen sprechen, führ' lieber zwei Gespräche: Eins mit dem Arbeitgeber und eins mit der Krankenkasse. Das geht viel schneller und du hast treffsichere Antworten.

Hier in AT (ich weiß, hilft dir nichts) gibt es für diese Dinge Fristen (sofern man nicht auf das Wohlwollen des Arbeitgebers hoffen will), und April wäre hier schon recht knapp. Alles Gute für die Elternzeit!

weiteren Kommentar laden
3

Du kannst direkt ab der Geburt Elternzeit nehmen. Wenn du für den Zeitraum auch Elterngeld beziehen willst, würde ich aber immer volle Lebensmonate nehmen und keine glatten 4 Wochen (wenn du ein paar Tage innerhalb des ersten Lebensmonats arbeitest wird das aufs Elterngeld für diesen Monat angerechnet).

Den Antrag für die Elternzeit musst du spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beim Arbeitgeber abgeben. Und du legst dich damit für die nächsten zwei Jahre fest. Wenn du also nächstes Jahr nochmal einen Monat nehmen willst, solltest du das jetzt schon mit angeben. Manche Arbeitgeber sind auch kulant, wenn man den zweiten Monat erst später beantragt, aber da hat man keinen rechtlichen Anspruch drauf. Wenn du den zweiten Monat schon jetzt beantragst, kann dein Arbeitgeber nichts dagegen sagen (bis auf wenige Ausnahmen).

Wenn du gesetzlich Pflichtversichert bist, wirst du während der Elternzeit beitragsfrei gestellt. Wenn du privat versichert bist, zahlst du die vollen Beiträge weiter. Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist musst du mal mit deiner Versicherung reden, ob du beitragsfrei gestellt werden kannst oder ob du einen Mindestbeitrag zahlen musst.

Und falls das noch nicht klar ist: Elternzeit und Elterngeld sind zwei ganz verschiedene Sachen. Elterngeld muss separat (nach der Geburt) beantragt werden, in einem gemeinsamen Antrag mit deiner Partnerin.

7

Aber ich kann jetzt erst mal vier Wochen nehmen, ab Geburt, Elterngeld für die vier Wochen beantrage ich direkt ab Geburt, und dann kann ich ja in zwei Jahren noch mal vier Wochen nehmen ohne dass ich das jetzt schon angeben muss, richtig?

8

Ja dann bekommst du aber kein Elterngeld mehr bzw kein Basiselterngeld. Das erhält man nur 14 Monate. Danchach nur noch ElterngeldPlus

weitere Kommentare laden
6

Als Eltern kann man zusammen 14 Monate Basiselterngeld erhalten. Ein Beispiel:

Deine Partnerin nimmt 12 Monate Elternzeit und erhält in diesem Zeitraum Basiselterngeld.
Du nimmst den ersten Monat und im 14. Lebensmonat Elternzeit und beziehst ebenfalls Basiselterngeld

Dies kann man so auf dem Elterngeld Antrag angeben.

Elternzeit muss natürlich seperat beim Arbeitgeber "beantragt" werden. Die Antwort brauchst du auch schriftlich, da du die für den Elterngeld Antrag benötigst.

Von der Krankenkasse brauchst du den Bescheid für den Erhalt des Mutterschutzgeldes während des Mutterschutzes. Das Geld bekommt man in zwei Teilen vor und nach der Geburt. Um es nach der Geburt zu erhalten braucht die Krankenkasse die Geburtsurkunde des Kindes. Die benötigt man auch für das Elterngeld und für das Kindergeld

11

Ich glaube hier fragt ein Vater, der bekommt keinen Mutterschutzgeld-Bescheid.

15

Ja, aber seine Partnerin.
Er fragt ja auch nach der Krankenkasse

weitere Kommentare laden
9

Du musst deinen Antrag 7 Wochen vor Beginn der EZ beim Arbeitgeber einreichen. Da du den genauen Geburtstag noch nicht kennst, 7 Wochen vor dem errechneten Termin.

Achtung: Du solltest für die ersten zwei Jahre von vornherein festlegen, wann du EZ willst. Sprich wenn du den 1. Monat willst und z.B. den 14. Monat, dann solltest du das deinem AG in einem einzigen Antrag mitteilen. Sonst darf er die zweite EZ ablehnen. Bei EZ nach dem 2. Geburtstag ist das kein Problem mehr.

Die Krankenkasse kommt von selbst auf dich zu und schickt einen Fragebogen. Wenn du gesetzlich pflichtversichert bist, musst du in der EZ keine Beiträgen zahlen. Dasselbe gilt, wenn du gesetzlich freiwillig versichert bist, aber ein Anrecht auf Familienversicherung hast (sprich: verheiratet mit Frau in der Gesetzlichen). Eine private musst du weiterbezahlen.

49

Hey,

hab nicht alles gesehen, scheint aber ziemlich kompliziert zu sein. Wir haben uns daher bei der Elterngeldstelle beraten lassen. Wenn das für euch möglich ist, würde ich dir das unbedingt empfehlen, dort einen Termin zu machen. Mit uns wurde der gesamte Antrag durchgegangen, gesagt was wir in unserem Fall ankreuzen müssen und alle Fragen beantwortet. Hat uns eine Menge Zeit bei Google erspart 😅

Arbeitgeber und Krankenkasse einfach mal fragen.

Liebe Grüße!

Bearbeitet von Greta1805
50

Ich muss leider mal kurz in den Raum werfen, dass ab April 2024 nur noch EIN gemeinsamer Elterngeldmonat genommen werden kann.

Es gibt keine 2 Monate mehr gleichzeitig. Ausnahme bei Mehrlingen, Frühgeburten etc. Es gibt höchstens das"Schlupfloch", dass einer EG Plus bezieht- dann kann man auch gemeinsam wieder mehrere Monate abdecken!
Der Vater kann also nicht 2 Monate innerhalb der ersten 14 Monate nehmen, wenn die Mutter auch EG bezieht.
Er könnte allerdings einen Monat EG und 2 Monate EG Plus beziehen.
Oder 2 Monate EG, falls die Mutter da EG Plus bezieht!

Das wurde dieses Jahr geändert!

51

Jepp... Doofe Sache. Wurde auch bereits erwähnt

58

Doch, der Vater kann innerhalb der ersten 14 Monate 2 Monate Basis EG beziehen, allerdings nicht innerhalb der ersten 12 Monate, sofern die Mutter Basis EG bezieht. Einer der Basis EG Monate des Vaters müsste also Monat 13 oder 14 sein. Da bezieht die Mutter ja eh keon Basis EG mehr und mit EG Plus würde es ja sowieso flexibel gehen.
Also: Innerhalb der ersten 12 Monate darf sich nur ein Monat mit Basis EG überschneiden.

weitere Kommentare laden
52

Die Elternzeit gilt erst nach den 8 Wochen Mutterschutz berücksichtige das :)

55

Aber doch nicht für den Vater 🤔. Der kann doch sofort nach der Geburt in Elternzeit.

57

Mir war nicht bewusst das ein Mann das verfasst hat 🤷‍♀️😅❤️

weiteren Kommentar laden
54

Ruf bei der Elterngeldstelle an, die für dich zuständig ist. Die können dir in der Regel sehr kompetent weiterhelfen, weil die das jeden Tag machen (müssen).

65

Hi,

soweit ich das gesehen habe, möchte ich mal noch einen Aspekt einbringen, der noch gar nicht aufgetaucht ist:

Du musst auch gar keine EZ nehmen und gar kein Elterngeld beanspruchen. Hat mein Mann bei unserem ersten Kind gemacht, auch wegen Finanzen.

Er hat schlicht und ergreifend Urlaub und Überstunden genommen, da hat man dann nämlich tatsächlich keine Deckelung auf 1800€🤷

Außerdem hat der das Ganze uber meine Schwangerschaft geplant, d.h. sich seinen Urlaub aus dem Vorjahr aufgespart und Überstunden aufgebaut, das könntest du ja auch noch machen bis April.

Und sich drüber aufzuregen, dass 1800€ geschenkt, zu wenig ist, finde ich ehrlich gesagt dreist Der Staat ist nicht dazu da mir meinen Lebensstandard zu finanzieren, zumal es hier ja nur um einen oder zwei Monate zu gehen scheint.

VG, Shannyo