Elternzeit Elterngeld Zeitraum Vater korrekt ermitteln

Guten Tag an das Forum,

vielleicht kann uns jemand bei einer vermeintlich einfachen Frage helfen, die ich durch googeln nicht direkt beantworten konnte.

Wie legt man das Datum für die Elternzeit bzw. den Elterngeldbezug für den Vater korrekt fest?

Nach meiner Recherche gilt, aber mit der Bitte falsche Aussagen zu korrigieren:
- Der Vater hat Anspruch auf Elternzeit von 36 Monaten in bis zu 3 Abschnitten.
- 2 Monate Elternzeit muss spätestens direkt im Anschluss an die 12 Monate Elternzeit der Mutter genommen werden um Anspruch auf die Elterngeld-Partnermonate zu haben.

Zu den Fragen:

- Wird hier Taggenau mit dem Geburtstag des Kindes gerechnet? Also praktisch wenn das Kind am 20.4.23 geboren wurde und die Mutter 12 Monate EZ nimmt endet diese am 19.4.24 und der Vater müsste spätestens vom 20.4.24 bis 19.6.24 Elterngeld und Elternzeit beantragen?
Oder muss man Kalendermonate beantragen, also z.B. 1.4.24 bis 31.5.24?

- Wenn man Geburtstagsgenau beantragen müsste, stellt sich die Frage nach der Anrechnung von Arbeitslohn in diesen teilweise gearbeiteten Monaten auf das Elterngeld. Würde das teilweise erarbeitete Aprilgehalt auf das Elterngeld für den anderen Teil des Aprils angerechnet?

- Wenn der Vater jeweils einen Monat innerhalb des ersten Lebensjahr nimmt und einen am Ende der ersten 12 Monate, hat er dann nur noch einmal die Chance die übrigen 34 Monate EZ an Stück zu nehmen ohne Zeiten zu verlieren?

Ich danke euch schon einmal für euere Gedanken zum Thema.

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Für die Elternzeit kann man die Daten frei Schnauze wählen. Für's Elterngeld empfiehlt es sich, nach Lebensmonaten zu beantragen. Denn Elterngeld wird in Lebensmonaten ausgezahlt. Und dann ist es genau so, wie Du es in Deiner zweiten Frage gefragt hast: In den Lebensmonaten werden dann die jeweils gearbeiteten Zeiten angerechnet. Und das wirkt sich mindernd auf das ausgezahlte Elterngeld aus. In Deinem Beispiel würde also der Aprillohn auf das April-Elterngeld angerechnet, und ab ersten Juni hatte der Vater keine Elternzeit mehr(also nicht zu Hause ), sein Junilohn würde auf das juni-Elterngeld angerechnet.

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Das verstehe ich grad nicht ganz, glaube ich. Man bekommt doch für Lebensmonate Elterngeld. Angenommen einfach mal 1600€.
Wenn man jetzt taggenau Elternzeit nimmt wie die Lebensmonate sind, angenommen 3 Lebensmonate, die jeweils am 15. beginnen. Sagen wir 15.4. bis 14.7. Elterngeld.
Was genau bekommt man dann und was bekäme man, wenn man Elternzeit am 1.4. und bis 31.7. nimmt?

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Richtig. Man bekommt Elterngeld für Lebensmonate. Wenn man für den Zeitraum vom 15.04. bis zum 14.07. Elternzeit nimmt und Elterngeld beantragt, bekäme man in Deinem Beispiel Elterngeld für drei Lebensmonate, also 3x 1600€.

Wenn man vom 01.04 bis zum 31.07. nimmt und für die drei Lebensmonate s.o. Elterngeld beantragt, bekommt man ebenfalls 3x1600€. Allerdings hat man dann eben vom 01.04. bis zum 14.04. und vom 15.07. bis zum 31.07. kein Einkommen.

Wenn man vom 01.04. bis zum 31.07. Elternzeit nimmt und auch für diesen Zeitraum Elterngeld beantragt, "verbraucht" man erstens mehr Lebensmonate, da man jeweils vom Kalendermonatsbeginn bis zum Lebensmonatsbeginn und vom Lebensmonatsende bis zum Kalendermonatsende einen halben Lebensmonat nutzt. Und zum anderen wird eben in den jeweiligen anderen Hälften des Lebensmonat die Arbeit und das entsprechende Einkommen angerechnet. Also in dem Fall vom 15.03. bis 31.03. und vom 01.08. bis zum 14.08. Dann wären es fünf Lebensmonate, aber in zwei davon würde eben das Einkommen von ca einem halben Monat angerechnet, dementsprechend niedrig wäre der ausgezahlte Elterngeldbetrag für die beiden Monate.

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