Ärger mit Notar bei Ehevertrag

Hallo zusammen, was würdet ihr tun?

Mein Mann und ich haben September 2022 geheiratet. Im Oktober 2022 waren wir beim Notar weil wir einen Ehevertrag aufsetzen wollten. Im Gespräch haben wir unsere Wünsche für den Ehevertrag erklärt, das Gespräch war ok, eine wirkliche Beratung hatten wir vom Gefühl her aber leider nicht.

Im Dezember erhielten wir per Email noch eine Rückfrage zu einigen Daten, die wir am nächsten Tag eingereicht hatten.
Dann hörten wir nichts mehr. Im April 2023 fragten wir nach dem aktuellen Stand, per Email. Uns wurde knapp 2 Wochen später per Email der Entwurf der Ehevertrages übermittelt. Dieser Ehevertrage hatte sehr viele Fehler, und entsprach überhaupt nicht dem was wir wollten. Wirklich massiv falsche Sachen standen da drin, zum Beispiel dass wir kinderlos sind und auch keine Kinder wollen, dabei haben wir bereits 2 Kinder und wollten nur den Versorgungsausgleich streichen, da wir uns beide gleichwertig um die Kinder kümmern.
Mitte Mai, also 20 Tage später, haben wir dann eine entsprechende umfangreiche Rückmeldung per Mail geschickt, mit Fragen und Änderungswünschen.

Dann hörten wir nichts mehr und es war uns auch zu doof schon wieder nachzufragen, zumal wir in den nächsten Monaten umgezogen sind und alles recht stressig war. Im Oktober bekamen wir dann überraschen Post (!), also schriftlich, dass sie uns ja den Entwurf des Ehevertrages erstellt hätten, sie von uns keine Rückmeldung erhalten haben und uns nun die Entwurfstätigkeiten in Rechnung stellen werden. Darauf hin habe ich direkt per Mail geantwortet, dass wir sehr wohl eine Rückmeldung gegeben haben und ich ausgesprochen unzufrieden bin. Da ich wieder keine Antwort erhielt habe ich das im Dezember nochmal per Post geschickt, also schriftlich mit Unterschrift und so. Seitdem wieder: nix mehr! Keine Antwort!

Was sollen wir jetzt tun? Meines Erachtens hat er die Leistung ja nicht erbracht, die vereinbart war, also sehe ich auch nicht ein warum ich irgendwelche Entwurfstätigkeiten zahlen soll. Aber wie ist die Rechtslage? Ich bin Laie, der Notar natürlich Experte.

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Such dir jemanden der das vernünftig macht. Der kann dann auch Dir und Deinem "Experten" erklären, warum oder ob Du die Rechnung nicht zahlen wirst. Wenn Du da selber rumdiskutierst hat das kein Gewicht.

Am Ende willst Du einen passenden Vertrag und den bekommst Du dort offenbar nicht.

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Eigentlich dachten wir, wir hätten einen vernünftigen gefunden, renomierte Adresse in Berlin Mitte, super Bewertungen... und dann sowas. Ich ärgere mich sehr, vor allem wenn wir den Schmu jetzt noch bezahlen müssen. Das sind sicher ein paar Hundert Euro und für uns viel Geld..

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Kopf hoch, nach vorne schauen, mit wem anders. Nicht ärgern. Schau einfach ob Du die Kosten drücken kannst bzw. so günstig wie möglich aus der Sache raus kommst. Falls nicht: abschreiben.

Biete z.B. 60% der Forderung an, Begründung/Schreiben vom neuen Notar dazu, irgendwas, Inhalt egal. Wegen dem Rest wird sich Dein Experte wahrscheinlich keine Mühe mehr machen und dafür mit seinem Notarkollegen diskutieren wollen, wenn der schon richtige Arbeit nicht auf die Kette bekommt.

Bearbeitet von Inaktiv
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Warum geht ihr nicht persönlich hin?

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Wir wohnen mittlerweile 2 Stunden entfernt und müssten extra Urlaub nehmen. Ich finds auch einfach sehr unverschämt alles.

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Oh je, da seid Ihr ja echt an den Falschen geraten.

Grundsätzlich sind aber Gebühren entstanden, da der Entwurf erstellt wurde (siehe GnotKG). Dabei kommt es tatsächlich nicht auf den Inhalt an.

Auf der Rechnung MUSS aber ein Rechtsbehelf stehen. Das heißt, dass Ihr auf die Möglichkeit hingewiesen wurdet, dass gegen die Kostenberechnung die Entscheidung des Landgerichts beantragt werden kann. Ich würde daher die Rechnung auf ihre Richtigkeit dort prüfen lassen (Amtssitz des Notars ist ja in einem Landgerichtsbezirk). Schau mal, ob der Gegenstandswert passt. Wenn nicht, und der Wert kommt Euch zu hoch vor: lasst prüfen. Rauszögern würde ich das oder einen etwaigen Rechnungsausgleich nicht, weil der Notar die Rechnung schon direkt vollstreckbar erklären kann (normal wird aber vorher erinnert). Dh, es gibt kein normales Mahnverfahren mit Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid, sondern gleich den Gerichtsvollzieher.

Ihr könntet allerdings mit dem Notar nochmal einen Gesprächstermin vereinbaren. Aber da er und/oder seine Angestellten wirklich nicht zuverlässig arbeiten, würde ich das eher lassen.

Also: Kostentragungspflichtig seid Ihr. Entweder die Rechnung zahlen, abhaken. Oder prüfen lassen (die Rechnung wird dadurch evtl. geringer, oder aber auch höher, falls der Notar nur geschätzt hat). Aber definitiv den Notar wechseln und von vorne beginnen.

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Oh man, das ist so ärgerlich. Aber danke für deinen Tipp. Wir haben die Rechnung noch nicht erhalten, nur ein Schreiben mit der Ankündigung. Ich finde das so frech... vor allem es ist wirklich eine renomierte Kanzlei, mit tollen Bewertungen. Mit so was unzuverlässigem hätte ich nicht gerechnet.

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Wenn es tatsächlich nur um den Versorgungsausgleich (nichts anderes) bei Eurem Entwurf ging, mach Dich wegen der Kosten nicht verrückt. Da kann eigentlich nicht viel bei raus kommen, da Ihr von September bis April 23 eigentlich noch keine spruchreifen Rentenansprüche erworben haben könnt. Daher kann der Gegenstandswert nicht hoch sein. Zudem, wenn Ihr bezahlt und doch noch übereinkommt, dort zu beurkunden (zb innerhalb von 6 Monaten), muss Euch der Notar die Kosten auf die Beurkundungsgebühr anrechnen (natürlich bei Anpassung des vermurksten Erstentwurfs).

VG