Schwanger während Elternzeit !

Hallo liebe Community,

Ich bin momentan in der Elternzeit für zwei Jahre und lasse mir das Elterngeld für 1 Jahr auszahlen, mein Mann und ich wollen Aufjedenfall Baby nr 2.
Ich bin gelernte zahnarzthelferin und wurde bei der ersten Schwangerschaft in Beschäftigungsverbot geschickt durch den Arbeitgeber, nun ist meine Frage wenn ich schwanger werden würde wenn mein Baby 10 Monate alt wird , hätte ich das gleiche Elterngeld ? . Und könnte ich meine Elternzeit vorzeitig beenden um wieder in Beschäftigungsverbot zu kommen ?
Leider muss man das gut planen um finanziell es so einfach wie möglich zu haben.

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Nein du kannst deine Elternzeit nicht beenden, um ins BV zu gehen. Du kannst deine EZ erst zum neuen Mutterschutz beenden.
Wenn dein Baby 10 Monate alt ist, ist es zu spät um auf das gleiche EG zu kommen.

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Dein Baby ist im September geboren? Dh, du bekommst bis August EG. Alle Monate, die dein neuer Mutterschutz später anfängt, geht mit 0 in die Berechnung ein. Dein neuer Mutterschutz sollte also im September beginnen. Also müsstest du jetzt bald schwanger werden.
Wenn du 2 Monate Basiselterngeld in Elterngeld plus umwandelst, hast du noch 2 Monate länger Zeit.

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Das bedeutet ich müsste jetzt schwanger werden um das gleiche Elterngeld zu bekommen oder wie verstehe ich das ?
Ich dachte man kann die 12 Monate ausklammern deshalb frage ich.

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Im anderen Tread bist du bereits schwanger.... nun ja.

Zur Frage: Du kannst die Elternzeit nicht vorzeitig beenden, um ein (bezahltes) Beschäftigungsverbot zu bekommen.
Du kannst und solltest aber die Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, damit du das Mutterschutzgeld erhälst.
Elterngeld wird allerdings nur Mindestsatz + Geschwisterbonus sein - sofern du nicht Teilzeit in Eltenzeit arbeitest (aber ich vermute, das kannst bzw. willst du ja eigentlich gar nicht)

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Die Elternzeit zu beenden um in ein BV zu gehen ist Betrug und wird geahndet. Zudem musst du deinem Arbeitgeber dann auch jederzeit im im Vertrag definierten Umfang zur Verfügung stehen, wenn er MuSchG-konforme Tätigkeiten hat. Das kann auch am Empfang sitzen, Telefondienst oder Aktensortieren sein. Oder für eine Teamfortbildung. Du brauchst also eine gesicherte Betreuung für dein Kind. Er kann dich - auch bei einem BV - jederzeit einbestellen, wenn er Arbeit hat.

Unterm Strich ist und bleibt es Betrug und lässt moralisch tief blicken.

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Nein kann er nicht weil ich nur die Ausbildung als stuhlassistenz habe und gar keine Erfahrung in anderen Bereichen

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Dennoch kann er dich an den Scanner setzen und du musst Akten scannen, Mails schreiben, Küche putzen etc.

Das muss dir bewusst sein.

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