Beschäftigungsverbot - Enormer finanzieller Nachteil

Hallo zusammen,

mein Arbeitgeber hat mich nach Bekanntmachung meiner Schwangerschaft ins BV geschickt. Ohne großartig mit mir zu sprechen. Ein sicherer Arbeitsplatz ( eigenes Büro oder Home Office) wurde mir nicht angeboten und meine Stelle sofort ausgeschrieben. Ich fühle mich entsorgt, aber darum soll es nicht gehen.

Hätte ich weiter arbeiten dürfen, hätte ab dem 1.1. über 600 Euro mehr Gehalt bekommen, durch eine Anpassung des Haustarifs für alle Beschäftigen.

Nun habe ich keinerlei Erhöhung bekommen und werde bezahlt wie nach der neuen Tabelle eine Berufsanfängerin ( mit fast 10 Jahren Berufserfahrung, einige davon in Leitungsposition).

Scheinbar errechnet sich mein Gehalt während des BV aus dem Durchschnittseinkommen der letzten drei Monate.

Gehe ich tatsächlich leer aus und „büße“ für die Schwangerschaft mit einem monatlichen Verlust von 600 EUR? Kennt sich hier jemand damit aus?

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Nein, dauerhafte Gehaltserhöhungen stehen dir per Gesetz zu, da dh im BV nicht benachteiligt werden darfst. Ganz einfach!

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Nein, das ist nicht richtig.
Bei dauerhaften Erhöhungen darfst du nicht leer ausgehen, die stehen dir auch zu!

§21 Absatz 4 des MuSchG

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Kann meinen Vorrednerinnen nur zustimmen! Du erhältst dein Gehalt in selber Höhe wie wenn du weiterhin arbeiten würdest. Da darf es keinen Cent unterschied geben. Du darfst durch das BV in keinster Weise finanziell benachteiligt oder schlechter gestellt werden als wenn du weiter arbeiten gehst.

Hast du dein Gehalt bereits überwiesen bekommen und festgestellt, dass es zu wenig ist? Hast du in der Personalabteilung einfach mal nachgefragt, vielleicht gibt es eine andere Erklärung?

Bezüglich der Sicherung deines Jobs gibt es im übrigen ebenfalls gesetzliche Regelungen, die eingehalten werden müssen ;)
Aber dass dein Arbeitgeber deine Stelle ausschreibt ist doch nur logisch wenn du ihm als Arbeitskraft augenscheinlich länger fehlen wirst.
Allerdings wäre es von ihm schlau gewesen vorab bei dir zu erfragen, wie lange du gedenkst Elternzeit zu nehmen (auch wenn du diese Entscheidung erst zu einem gewissen Zeitpunkt gesetzlich mitteilen musst). Und auch, wie du dir deine Rückkehr vorstellst - also ob Teilzeit oder Vollzeitstudium etc.

Zumeist wird ja eine Elternzeit Vertretung befristet eingesetzt (aus guten Gründen). Dafür wären die Nachfragen sinnvoll gewesen

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Allerdings bin ich persönlich mir gerade unsicher wie es in deinem Falle ist, wenn der Arbeitgeber dich in BV schickt. Ich kenne nur die Fälle wo die Frauenärzte dich in BV schicken. Hier wäre eine Nachfrage in der Personalabteilung sicher sinnvoll - vielleicht handelt es sich garnicht um ein BV sondern dein Arbeitgeber sieht es aber wie eine Art Krankschreibung mit Lohnfortzahlung für einen begrenzten Zeitraum, ich weiß nicht wie es sich da verhält.

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BV ist BV, egal von wem!

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Bist du gewerkschaftlich organisiert?
Da gibt es oft eine kostenfreie Rechtsberatung. Das erscheint mir doch sinnvoll.