Wiedereinstiegsgespräch nach Elternzeit im Öffentlichen Dienst

Hallo,

ich arbeite im öffentlichen Dienst und es lief nicht sehr gut mit meinem Vorgesetzten nach Bekanntgabe der Schwangerschaft.

Ich habe folgende Fragen:
1. Muss ich an einem Rückkehrgespräch teilnehmen?
2. Führt die Personalabteilung das Rückkehrgespräch oder der unmittelbare Vorgesetzte?
3.. Erhalte ich eine Einladung?
4. Was ist, wenn ich am besagten Termin im Urlaub bin? Bekomme ich dann eine Abmahnung, weil ich nicht erscheine?
5. Wieviel Wochen /Monate vorher fand euer Rückkehrgespräch statt (bei 1 Jahr Elternzeit) ?


Danke fürs Lesen und vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

LG

1

Hallo, verpflichtend kann das vermutlich nicht sein. Sinnvoll wäre, dass es etwas über 3 Monate vor der geplanten Rückkehr stattfindet, denn wenn du z.B. Teilzeit in Elternzeit arbeiten willst, musst du deinen konkreten Wunsch bzgl. Stundenanzahl, Verteilung etc. mindestens 3 Monate vor deinem Wunschstart deinem Arbeitgeber übermitteln.

2

Hallo Bliblablubb,

vielen lieben Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast mir zu antworten. Okay, also circa 3 Monate vorher. Das hilft mir bei der Planung der Elternzeit, da in meinem letzten Elternzeitmonat der Vorgesetzte in Rente geht und ich so vermeiden will, dass ich bei ihm das Rückkehrgespräch habe.

5

Teilzeit IN Elternzeit sind 7 Wochen vorher, die 3 Monate betreffen den Teilzeitantrag außerhalb der Elternzeit.

weiteren Kommentar laden
3

Ich arbeite nicht im öffentlichen Dienst, aber ich habe mich so 3 Monate vor Ende der EZ bei meinem AG gemeldet und um Planung gebeten. 1 Monat vor Ende haben wir uns zusammen gesetzt. Ich würde an deiner Stelle da offen und unvoreingenommen rangehen. Was vorher war ist vorbei, jetzt kommst du motiviert zurück und willst was leisten.
Eine Abmahnung kannst du denke ich nicht bekommen, weil du während deiner Elternzeit freiwillig am Gespräch teilnimmst. Das ist ja keine Pflicht. Rechtlich könntest du am ersten Tag nach EZ einfach wieder im Büro aufschlagen.
Aber mach doch proaktiv Vorschläge, wann ein Gespräch für dich passen würde und der AG kann sich einen Termin aussuchen. Dann umgehst du das Problem.

8

Vielen lieben Dank für deine Nachricht 💓.

4

Der Arbeitgeber kann so ein Gespräch sehr wohl verpflichtend für dich anordnen, wenn ein betriebliches Interesse dahintersteht und sogar vor dem Ende deiner EZ. Allerdings wirst du keine Abmahnung bekommen, wenn du an dem Termin nicht kannst, denn grundsätzlich ist die EZ deine Freizeit.

Du solltest jedoch aus eigenem Interesse an dem Gespräch interessiert sein. Ob mit der Personalabteilung oder deinem Vorgesetzten, hängt davon ab, was du nach der EZ machen willst.
Ist das Gespräch mit der Personalabteilung, wird deine alte Stelle vermutlich nicht mehr frei sein und man wird dich auf einer anderen Stelle einsetzen wollen.
Ist das Gespräch mit deinem Vorgesetzten geplant, geht man wohl davon aus, dass du in dein Team zurückkehrst.

Ich arbeite in der freien Wirtschaft und hatte kein Gespräch. Ich habe meinen Chef ca. 2 Monate vor Ende der EZ gesagt, dass ich final einen Kita-Platz habe und wie zuvor besprochen zurückkommen werde. Ein Gespräch war nicht nötig, da meine alte Stelle noch frei war und ich 1:1 mit den gleichen Arbeitzeiten wieder eingestiegen bin.
Auch das ist nämlich etwas, was du ansprechen solltest. Willst du Teilzeit arbeiten, muss dein Arbeitgeber nämlich entsprechend planen.

Bearbeitet von Inaktiv
9

Huhu Anna,

vielen lieben Dank für die tollen Tipps 💓.

7

Huhu,

Der ÖD ist ja manchmal speziell, daher kurz die Frage: was ist mit deinem Arbeitsplatz passiert, wurde er unbefristet nachbesetzt oder eine EZ-Vertretung gefunden?

Viele Grüße

10

Hallo du,

das weiß ich eben nicht.

11

Hast du denn noch irgendwie Kontakt zu den Kollegen? Also weil ja häufig unbefristet nachbesetzt wird, wäre die Chance in dem Fall groß, dass das Gespräch mit der Personalverwaltung stattfinden wird. Hast du da eine Ansprechperson im Personalbereich, dass du da sonst einfach mal nachhaken kannst, was deine Perspektiven sind?

Ich drücke dir die Daumen!