Elternzeit 3. Jahr

Huhu ihr Lieben, heut hab ich eine Frage bezüglich Elternzeit.

Folgender Sachverhalt. Ich habe für die ersten 2 Jahre EZ angemeldet.

Wollte dann 4 Wochen Urlaub machen (das ist der Urlaub von vor der EZ) und somit meinen alten Vertrag wieder aufleben lassen und dann für 11 Monate erneut in Elternzeit gehen. Natürlich mit einer Anmeldefrist von 7 Wochen.

Kann der AG das ablehnen?

Hintergrund ist der, dass meine Chefin mich nicht leiden kann, weil ich mich erdreistet habe ein 3. Kind zu bekommen und ihr dann als Fachkraft und Leitung im Nachtdienst ja nicht mehr zur Verfügung stand. Ich habe im November mit Hilfe von Verdi schon meinen Urlaub von vor der EZ durchboxen müssen, weil sie der Meinung war, da wäre keiner über (siehe oben, 4 ganze Wochen). Verdi hat mich auch beraten, wie ich einen Antrag auf eine befristete Stundenreduzierung stellen kann. Also nach welchem Paragraphen und so weiter. Auch dies tat ich im November und habe bisher keine Antwort dazu. Es geht dabei um eine Reduzierung von 20 auf 10 Stunden, die ich jetzt aktuell in EZ schon arbeite.
Ich brauche diesen Urlaub und habe Angst, dass sie meine Reduzierung doch noch ablehnt und ich dann wieder 20 Stunden arbeiten muss, daher kam mir die Idee nach dem Urlaub wieder EZ anzumelden, um so auf 10 Stunden bleiben zu können bis nächstes Jahr.

Sorry ist alles etwas lang geworden.

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Mit deinem 1. EZ Antrag hast du dich ja festgelegt bis zur Vollendung des 3. Lebenjsjahres. Wie alt ist den Kind zu dem Zeitpunkt und hast du noch EZ von den beiden ersten Kindern übrig?

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Nein, mit dem ersten Antrag legt man sich nur für die ersten 2 Jahre fest. Das weiß ich auch bereits.
Auch weiß ich, dass er das dritte Jahr nicht ablehnen kann. Mir geht es nur darum, ob er es ablehnen kann, weil ich zwischendurch Urlaub nehme.

Bearbeitet von Kinderwunsch35neu
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Die Vollendung des 3. Lebensjahres sind "2 Jahre". Die sind, genau formuliert, erreicht mit dem Tag des 3. Geburtstages. Danach hat Urlaub oder nicht Urlaub keinen Einfluss.

Hat Dein AG den Urlaub bereits genehmigt?

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