Hallo,
mein Mann hat heute seinen Dienstplan für März bekommen. Er arbeitet in einer Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung, die rund um die Uhr betreut werden müssen.
Nun ist mir bei seinem Dienstplan aufgefallen, dass es vorkommt, dass er bis 21:45 Uhr abends arbeiten muss und am nächsten Morgen wieder ab 06:00 Uhr eingeteilt ist. Ich dachte es müssen minimum 9h Zwischen den Schichten liegen oder sehe ich das falsch? Die Person, die dort die Dienstpläne macht, ist nicht die richtige dafür, sodass es öfter zu Problemen kommt und ich es für möglich halte, dass sie nicht immer auf gesetzliche Vorgaben achtet. Das ganze ist eh ein Chaos, weil es insgesamt mehr als 30 (!) verschiedene Schichten gibt. Also keinerlei Kontinuität in irgendwas, außer dass jedes 2. Wochenende gearbeitet wird.
Leider ist mein Mann auch ständig in Schichten eingeteilt, die nachmittags liegen, sodass ich ständig allein mit unseren kleinen Kindern bin und meine eigenen Arbeitszeiten kaum abdecken kann...alles sehr nervig, aber da kann man vermutlich eher nix tun. Aber die Ruhepausen sollten ja zumindest eingehalten werden.
Also kennt sich jemand aus, ob das rechtens ist? Das ganze findet im Geötungsbereich des TVöD statt.
Schichtdienst Pflege/Betreuung - wer kennt sich aus?
Kurz und knapp, ja es ist rechtens, denn in solchen Einrichtungen gelten Sonderregelungen.
Ja. Aber ich dachte die Sonderregelung ist schon, dass 9h statt den eigentlich vorgeschriebenen 11h sein dürfen?
Finde leider überall nur, dass in solchen Einrichtungen die Ruhezeit um bis zu 2h gekürzt werden darf, aber das wären dann ja eben 9h. Wo steht denn im TVöD was zu noch kürzerer Ruhepause?
Steht da nichts in seinem Vertrag zu?
Bei mir steht da irgendwie so was in der Art, dass dann an einem anderen Tag die unterschrittenen Stunden genommen werden und somit "mehr" Ausgleich bzw Ruhe stattfinden kann. Ist auch TVöD
Steht da nichts im Vertrag dazu? Wenn die 9 Stunden nicht eingehalten werden können, müssen diese einfach an andere Stelle gegeben werden und ja, in der Pflege darf man das. Da ist nichts weiß oder schwarz, man hat leider ganz viele Schlupflöcher.
Nee, da wird nur auf den Tarifvertrag verwiesen und dort finde ich nichts, dass das erlaubt wäre und im Gesetz finde ich nur, dass max. um 2 Stunden von den 11 Stunden abgewichen werden darf. Also damit landet man nur bei den 9 Stunden. Es geht da ja auch nicht um einen Notfall, sondern um die reguläre Einteilung im Dienstplan...also Sonderregelungen zu "es fällt kurzfristig jemand aus" können da ja nicht greifen.
Ist auch alles was ich dazu finde. Mindestens 9 Stunden müssen es regulär sein, auch in der Pflege. Ich glaube, viele Arbeitnehmer dort wissen das nicht und sind deswegen schon so dran gewöhnt, dass sie das für normal und rechtens halten wenn es weniger ist.
Ist es aber nicht. Ich würde auch unbedingt was sagen, das Arbeitsrecht ist kein gut gemeinter Vorschlag sondern es müssen sich alle dran halten.