Gärtnerin und Arbeiten während Schwangerschaft

Guten Abend,

Darf eine Gärtnerin noch während der Schwangerschaft arbeiten? Heckenschneiden, Grabpflege, Arbeiten in der Gärtnerei (Topfen, Blumen nachrücken,
Verkauf auffüllen, usw. )

Mich interessiert es weil ich Gärtnerin bin und mein Mann und ich langsam in die Familienplanung gehen wollen.

Stells mir nicht leicht vor, weil es so schon sehr anstrengend ist. Das ständige Bücken vorallem und schwer Heben.

Vll sind ja Gärtnerinnen unter euch die Erfahrung hiermit haben.

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Also wenn ihr auch einen Verkauf habt , wirst du vermutlich dort dann eingesetzt
Grabpflege,Hecke schneiden warscheinlich nicht mehr
Aber das muss dann dein AG beurteilen.

Lg

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Meine Freundin ist Gemüsegärtnerin. Sie hat in der Schwangerschaft bis zum Mutterschutz weiterverarbeitet, aber hat so Sachen wie Verkauf, Schichtpläne etc. gemacht und umtopfen was im Stehen ging für ein paar Stunden am Tag mit Unterbrechungen...

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Ich habe in meiner 1. Schwangerschaft als Ausbilderin in der Landwirtschaft und Aushilfsweise Gartenbau gearbeitet. Meine Frauenärztin hat mich weiter arbeiten lassen, musste ihr aber versichern, dass ich (was den Gartenbau betrifft) nicht im Boden/Erde rum grabe. Ich fand es verwirrend, sie erklärte mir, dass wenn man keine Toxoplasmose Immunität besitzt, es gefährlich werden kann. Ich dachte dann "gibt doch Handschuhe, aber gut". Bespreche es am besten mit deinem Frauenarzt 😊

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Mit dem Arzt hat das erstmal nichts zu tun. Entscheidend ist, dass in Deiner Firma eine Gefährdungsbeurteilung (vermutlich mehrere) vorliegen muss. Unabhängig von möglichen Schwangeren. Anhand derer wird geprüft, ob und wenn ja welche Tätigkeiten unverantvortbare Gefährdungen darstellen würden, die dürftest Du dann nicht mehr ausüben. Die Entscheidung, ob Deine Tätigkeiten so umgeschichtet werden können, dass Du gefahrlos beschäftigt werden kannst, obliegt Deinem Arbeitgeber.

Einen Überblick über typische Gefährdungen gibt es oft bei Berufsverbänden, ansonsten könntest Du Dich evtl bei der zuständigen Aufsichtsbehörde informieren.

Solltest Du selbständig sein, entfällt das, dann bist Du einfach für Dich selbst verantwortlich.

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Vielen Dank für eure Antworten !! 😊