Hallöchen, ich hätte eine Frage um Rat zu meiner Situation, vielleicht war jemand in derselben Situation.
Also ich bin mit meinem Erstgeborenen immer noch in Elternzeit (Geboren: März 2022). Mit ihm habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt, sprich bis März 2025. Nun bin ich wieder schwanger (ET ist im Juli 2024) und habe es auch schon mit meinem Chef besprochen das ich mit dem nächsten Kind wieder 3 Jahre Elternzeit nehme, also bis 2027.
Mit meinem Chef haben wir abgemacht das ich die Elternzeit nicht vorzeitig beende um in Mutterschutz zu gehen sondern einfach die Elternzeit bis 2027 nehme.
Jetzt muss ich ja auch den Elternzeit Antrag abgeben und ich weiß nicht und finde auch nichts diesbezüglich im Internet.
Wenn ich ohne vorzeitigen Beendigung die Eltern-Zeit verlängere für das zweite Kind, weil man ja nur Verlängerungsantrag machen kann wenn man unter 3 Jahre beantragt hat und diesen verlängern will. Aber wir springen ja gleich auf das 'Elternzeit-Budget" vom zweiten Kind.
Wie würdet ihr den Eltern-Zeit Antrag schreiben? Oder wie habt ihr diesen geschrieben?
Danke im vorraus für die Antworten.
Liebe Grüße
Elternzeitantrag mit 2tem Kind
Wenn du für das zweite Kind Elternzeit nimmst, dann ist das keine Verlängerung. Du beantragst einfach ab Tag x (ein Tag nach Ende der Elternzeit deines ersten Kindes) die neue Elternzeit für dein zweites Kind für die Dauer von 3 Jahren.
Darf ich fragen, warum du darauf verzichtest, die Elternzeit vorzeitig zum Mutterschutz zu beenden? Sind ja immerhin 14 Wochen Mutterschaftsgeld, die dir da zustehen würden.
Die Elternzeit für Kind 2 anmelden müsstest Du doch erst nächsten Januar. Denn wenn die Elternzeit für Kind 1 nicht beendet wird, und Du gleichzeitig ab Mai für Kind 2 Elternzeit nehmen willst, läuft das halt parallel weiter und Du verlierst ca 10 Monate von dem Gesamtanspruch für zwei Kinder. Daher sollte die Elternzeit von Kind 2 erst nach dem Ende der Elternzeit von Kind 1 beginnen.
Wenn Du also wirklich die Elternzeit von Kind 1 nicht abbrechen willst, verschenkt Du (Eltern-) Zeit und Geld (das sich Dein Arbeitgeber übrigens zurück erstatten lassen kann).