Ich bekam heute ein Brief das ich für August bis jetzt für meinen Sohn eine Nachzahlung bekomme.
Ich beziehe aktuell BÜG. Wird mir die Anzahlung angerechnet?
Darf ich es komplett behalten?Oder gehört es dem Jobcenter? Man hat mir gesagt, das Jobcenter würde es mir sozusagen gerade "vorstrecken".
Ich bin mir da nicht so ganz sicher aber ich will das es alles seine Richtigkeit hat und nichts falsch machen.
Soll ich es dem JC mitteilen oder bekommen die eine Mitteilung?
Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten.
BÜG und Kindergeld Nachzahlung
Das kannst du ganz einfach herausfinden. Gucke dir mal deinen letzten Bescheid an, wenn da unter Einkommen 250 € Kindergeld stehen, dann haben sie das bereits angerechnet und die Nachzahlung gehört dir. Wenn nicht, steht die Zahlung dem Jobcenter zu.
Normalerweise meldet das Jobcenter einen Erstattungsanspruch bei der Familienkasse an und die beiden stellen regeln das untereinander. Und ab Zeitpunkt x bekommst du das Kindergeld direkt von der Familienkasse gezahlt. Das gleiche gilt auch für das Elterngeld.
Ich habe nur den Bescheid bekommen von der Familienkasse.
Im Jobcenter Bescheid steht nur der Regelsatz von mir, meinem Partner und meines Sohnes.
Mehr nicht
Wenn im Bescheid kein Einkommen angegeben ist, dann wird es bisher nicht angerechnet. Heißt, die Nachzahlung steht dem Jobcenter zu. Steht im Bescheid der Familienkasse etwas dazu, an wen die Zahlung geht? Manchmal steht auch, dass die Nachzahlung vorerst nicht ausgezahlt wird, sondern geprüft wird, ob diese einer anderen Stelle zusteht, bei dir wäre es das Jobcenter.
Beim Jobcenter musst du eh angeben, dass jetzt Kindergeld gezahlt wird. Dann kommt von dort die Mitteilung, wohin du die Nachzahlung überweisen musst.
Wenn du die Nachzahlung schon bekommen hast lege das Geld zurück, bis der Rückforderungsbescheid da ist.
Beim Elterngeld müsstest du ja bei der Beantragung eigentlich schon mitgeteilt haben, dass du SGB II Leistungen erhälst, die sollten auf jeden Fall direkt abrechnen.
Leg das Kindergeld zur Seite denn normal wird das angerechnet beim Bürgergeld.
Irgendwann wird das Jobcenter auf dich zu kommen das du überbezahlt wurdest.. und fordern es so schnell wie möglich wieder ein.
Würd mich daher selbst beim Jobcenter dann melden sobald das Kindergeld gekommen ist wie es damit gehandhabt wird.
Dann kann man dir nichts nachsagen.