Elternzeit verlängern

Hallo ihr Lieben,
ich stellte mir gerade eine Frage und finde dazu nichts gescheites bzw. passendes im Internet.
Ich werde vorab Montag zur Elterngeldstelle gehen und mich genauer informieren, aber vielleicht kann mir jetzt schon mal wer die Frage beantworten.
Mein kleiner Mann (5M) und ich habe eine gemeinsame Elternzeit bis Ende August. Dies wurde genehmigt, von der EGS und meinem Arbeitgeber. Nun läuft mein Arbeitsvertrag zum 05.03.2024 aus und wurde auch nicht verlängert. Hier kommt schon die erste Frage:
Bleibt mein Elterngeld bis August gleich oder wird dies neu berechnet?
Da ich damals sehr sicher war, nach einem Jahr wieder arbeiten gehen zu wollen, beantragte ich nur ein Jahr. Naja, so ganz übers Herz bringe ich es aber noch nicht wieder volle 40h arbeiten zu gehen. Die Zeit mit meinem kleinen Mann kriege ich nicht wieder. Ich möchte die Zeit einfach noch mehr und länger genießen und soziale Kontakte in Kursen knüpfen. Nun war die Überlegung die Elternzeit auf das 2. wenn nicht sogar 3. Lebensjahr zu verlängern.
Wie würde das ablaufen ?
Müsste ich dann einen neuen Antrag bei der EGS machen, damit meine EZ verlängert wird und wird dann mein EG neu berechnet ?
Oder kann ich ab August dann EG+ beziehen, welches dann aber nicht mehr ganz so hoch ist wie mein Basis EG ? Müsste ich für EG+ arbeiten gehen und somit meinen Sohn in die Kita schicken, so dass ich Teilzeit arbeiten gehen kann und das finanziell passt ? Oder bleibt alles beim alten und ich muss die EZ nur verlängern lassen ? Das wäre ja zu schön.
Vielleicht kann mir ja wer 1-2 Fragen beantworten.
Danke im Voraus !
Liebe Grüße
Emily Theresia und Leandro

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Du musst bei der Elterngeldstelle keine Elternzeit anmelden, zumal du ohne Arbeitgeber auch keine Elternzeit hast

Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Bereiche. Du kannst ab August kein EG plus mehr beziehen, da du dann ja deine 12 Monate Basiselterngeld schon aufgebraucht hast, mehr gibt es nicht.

Du kannst aber ab jetzt EG+ anmelden und hättest dann länger Geld. Du musst aber schauen, wie du dann ab März krankenversichert bist. Ggf kannst du dich bei deinem Mann versichern. Ich würde mich auch arbeitslos melden, ggf. hast du Anspruch auf Bürgergeld oder Wohngeld, bis du eine Betreuung für dein Kind hast und dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst.

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Von März bis August ist sie Stand jetzt krankenversichert, da sie Elterngeld bezieht.

Daher ist der Raum, hier das noch nicht ausgezahlte Elterngeld zu splitten, hier evtl Gold wert (vor allem, wenn sie nicht verheiratet ist).

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Ah, ich dachte das mit der KV gilt ab Arbeitslosigkeit.

Aber ja, wie ich schon schrieb, sollte sie EG+ ab sofort nehmen.

2

Ich hatte meine Elternzeit beim zweiten Kind während des ersten Lebensjahres verlängert. Ich habe dies bei meinem Arbeitgeber angemeldet und auch genehmigt bekommen. Wie das bei dir ist, weiß ich nicht, theoretisch bist du ohne Arbeitgeber dann einfach arbeitslos bzw Hausfrau ab August 🤔
Du kannst dir jetzt noch die letzten Monate bis August Elterngeld splitten lassen. Bei mir ging es damals ganz unkompliziert telefonisch mit der Elterngeldstelle. Du würdest dann ab März nur noch die Hälfte von deinem Elterngeld als Elterngeld Plus bekommen und dadurch 5 Monate länger Elterngeld erhalten.
Letztendlich könntest du aber auch alles so belassen und nun ab sofort die Hälfte von deinem Elterngeld beiseite legen, es kommt ja aufs selbe hinaus.
Im Anschluss bekommst du kein Geld mehr. Manche Bundesländer haben aber noch kleine finanzielle Unterstützungen, wenn Kinder im 2. Lebensjahr nicht in eine Fremdbetreuung gegeben werden. In Bayern ist das zum Beispiel das Familiengeld und in Sachsen das Landeserziehungsgeld. Über andere Bundesländer weiß ich es jetzt nicht 😊

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Das brauchst du nicht, bist ja dann arbeitslos wenn ich das richtig verstanden habe. Sobald du eine Betreuung fürs Kind hast und arbeiten könntest kannst du dann Arbeitslosengeld beantragen, davor ist das vermutlich schwierig weil du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst..

Elternzeit kannst du nur mit Arbeitgeber beantragen. Wichtig ist das du klärst wie es mit der Krankenkasse läuft, falls du nicht verheiratet bist und familienversichert.

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Wenn die 12 Monate ausgelaufen sind, hast du keinen Anspruch mehr, ob du noch einen Arbeitgeber hast oder nicht. Die Höhe ändert sich nicht. Du könntest für noch nicht gezahlte Monate Elterngeld+nehmen und damit den Zeitraum verlängern. Ist aber letztlich auch das gleiche Geld. So lange du noch im Elterngeldbezug bist, bist du weiterhin krankenbersichert, ansonsten musst du dich selbst versichern oder über Bürgergeld. Da weiß ich aber nicht, ob das auch für Elterngeld+gilt. Falls du verheiratet bist, könntest du sonst natürlich familienversichert sein. Je nach Einkommensverhältnissen könntest du nach Auslaufen des Elterngeldes Anspruch auf Bürgergeld haben.

Arbeitslosengeld kannst du beantragen, sobald du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst und Bewerbungen schreiben könntest, Termine wahrnehmen etc. Also quasi, wenn dein Kind in Betreuung ist.

Offiziell bist du dann ab März auch nicht mehr in Elternzeit, sondern Arbeitslos/Hausfrau/Privatier im Elterngeldbezug. Ist aber eigentlich nur für das Ausfüllen von Dokumenten interessant (ich hatte das auch und hab dann in meine Bewerbungen trotzdem Elternzeit geschrieben, versteht ja sonst auch keiner

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Elternzeit und elterngeld sind zwei Paar Schuhe. Elternzeit kannst 3 Jahre machen. Elterngeld bekommst du für ein Jahr. Elterngeld plus ist auch nichts anderes als das eöterngeld was du für 1 Jahr bekommst nur wird es anders aufgeteilt. Das kannst du auch selbst machen. Einfach die Hälfte von deinem elterngeld auf ein Sparbuch überweisen und wenn es ausgelaufen ist monatlich die Hälfte wieder zurück aufs Konto übertragen.

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"Oder kann ich ab August dann EG+ beziehen, welches dann aber nicht mehr ganz so hoch ist wie mein Basis EG ?"


Ab August gibt es nichts mehr.