neue Entgeltgruppe / gleiche Tätigkeit / bleibt die Stufe?

Hallo,

ich habe folgendes Szenario mit anschließender Frage. Vielleicht kennt sich einer von euch ja aus und kann mir helfen.

Fall:
AG ist ein großes internationales Unternehmen mit mehreren tausend Angestellten. Das Unternehmen steht sehr gut da, ist stabil.
AN ist seit Jahren beschäftigt und übernimmt immer mehr Arbeiten, die eigentlich in höheren Entgeltgruppen zu finden sind (lt. eigenem Haustarif sowie Manteltarifvertrag).

AN ist sehr zufrieden mit seiner Stelle, doch die mangelnde Wertschätzung der obersten Etage stört. Dazu gehört neben der offensichtlich Falschgruppierung auch die immer höhere werdende Arbeitsbelastung (an sich nicht schlimm), insbesondere vermeidbarer Zeitdruck, sowie hohe Verantwortung, die sich nicht im Gehalt widerspiegelt.
Im Team und auch von den direkten Vorgesetzten fühlt AN sich wertgeschätzt und auch stets gefördert.

Der Betriebsrat hat seine Prüfung abgeschlossen: "Ja, eigentlich hast du recht, du gehörst in die höhere EG .... aber da musst du selbst klagen."

AN bewirbt sich nun intern auf andere Stellen.
Einer der direkten Vorgesetzten bietet daraufhin die Schaffung einer neuen Stelle in der gleichen Abteilung an mit der passenden Eingrupperung. Es scheint so als würde das auch klappen. Arbeitszeiten, Tätigkeitsbereiche, Abteilung - alles bliebe gleich.

Meine Frage:
Bleibt AN dann auch in aktueller Stufe der Betriebszugehörigkeit oder beginnt diese dann wieder von neuem bei Stufe 1?

1

Die Antwort darauf findet sich mit Sicherheit im für dich einschlägigen Tarifvertrag. Stichwort: Stufenzuordnung bei Höhergruppierung. Alternativ bei der Personalstelle nachfragen.

Der Regelfall dürfte jedoch die Stufe gleich bleiben. Ohne euren TV zu kennen, wird dir hier jedoch niemand eine definitive Antwort geben können.

2

Natürlich bleibt er in der aktuellen Stufe der Betriebszugehörigkeit, wieso denn nicht?

Wie sich ja schon aus dem Wort selbst ergibt, geht es um die Dauer der Zugehörigkeit des AN zum Betrieb, nicht um die Dauer einer "Stellenbesetzung".

Wir haben hier auch ein internationales Unternehmen mit zig Tochterfirmen und immer wieder die wildesten Wechsel zwischen den Stellen und Firmen. Bsp: AN wechselt vom Vertrieb in Firma A zum zentralen Datenschutz im Firma B, merkt dann, daß war nix und wechselt etwas später zum Einkauf in Firma C. Auch bei diesen Fällen bleibt (zumindest hier) die Betriebszugehörigkeit erhalten, da diese sich auf den Konzern bezieht und der AN keinen Nachteil durch irgendwelche internen Gestaltungen der Konzernstruktur haben soll.

3

Ohne den Tarifvertrag zu kennen, kann man dir keine richtige Antwort geben.

Allerdings hat die Stufe nichts mehr der Betriebszugehörigkeit zu tun, sondern mit der Erfahrung in der entsprechenden Entgeltgruppe.

Z.b. im TV-L behält man bei der Höhergruppierung nicht die Stufe - es kommt auf die Stufe an, die man jetzt hat und dann gibt es hierfür eine Höhergruppierungstabelle.

Bei Stufe 1 wirst du aber nicht wieder starten.