Hallo zusammen,
folgende Situation: es besteht noch Resturlaub aus 2023, der bis zum 31.03. genommen werden muss. Aktuell ist geplant den Urlaub Ende März zu nehmen. Das ist auch aufgrund von laufenden Projekten der sinnvollste Zeitraum.
Anfang April ist der errechnete Geburtstermin von meinem Kind. Die Elternzeit ab Geburt ist bereits angemeldet.
Falls das Kind jedoch früher, also noch im März kommt, dann kann der Resturlaub natürlich nicht mehr (vollständig) vor dem 31.03. genommen werden, da ich dann schon in Elternzeit bin.
Mein Arbeitgeber sagt, der Resturlaub verfällt dann. Aber online lese ich überall, dass bei Elternzeit der Resturlaub eben nicht verfällt.
Was stimmt den nun? Und was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber bei seiner Meinung bleibt, auch wenn diese falsch ist?
Was tun wenn der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch verweigert
Dh hast also freiwillig auf deinen Mutterschutz vor Geburt verzichtet, um den Urlaub zu nehmen?
Hätte ich im Leben nicht gemacht. Projekt hin oder her 🙈
Nein, der Urlaub verfällt natürlich nicht, da du dann ja im Mutterschutz wärst, wo du eigentlich Urlaub hättest, das zählt wie krank und dann bekommt man den Urlaub auch wieder gutgeschrieben.
Wende dich an deinen Betriebsrat und lass dir von denen helfen, falls der Fall eintreten sollte.
Aufgrund seines Usernamens würde ich nicht von zustehendem MUTTERschutz ausgehen.
Wie ein anderer User schon erkannt hat, steht mir als werdender Vater kein Mutterschutz vor der Geburt zu…
Einen Betriebsrat haben wir leider nicht. In der Firma werde ich aktuell schon behandelt wie ein totaler Sonderfall, nur weil ich meine Rechte wahrnehmen möchte.
Huhu, ich denke nicht, dass der Urlaub dann verfallen wird.
Er darf zwar Urlaub kürzen, aber nur für volle Kalendermonate und das wäre hier ja nicht der Fall.
Dazu kommt, dass du ihn dann ja auch gar nicht nehmen kannst.
Blöd, dass ihr keinen Betriebsrat habt. Dann würde ich mich tatsächlich anwaltlich beraten lassen zu dem Thema, sollte es soweit kommen. Bisher sind es ja ungelegte Eier.
Ich gehe ebenfalls davon aus, dass du im Recht bist, aber weiß es nicht sicher. Wenn ihr keinen Betriebsrat o. ä. habt, kannst du dich eigentlich nur anwaltlich beraten lassen. Danach kannst du nochmal mit deinem Chef das Gespräch suchen. Wenn der uneinsichtig ist und tatsächlich der Fall eintritt, dass euer Kind im März schon geboren wird, würde ich ein entsprechendes Schreiben vom Anwalt aufsetzen lassen. Wenn das nicht wirkt, musst du dir überlegen, ob du weitere rechtliche Schritte gehen möchtest (sofern dir die Urlaubstage zustehen).
Falls du Mitglied einer Gewerkschaft bist, kannst du dich auch dorthin wenden und beraten lassen.
Der gesetzliche Mindesturlaub verfällt nicht. Mit dem vertraglichen Urlaub, der darüber hinaus geht, kann der Arbeitgeber etwas anderes regeln. Er hat allerdings darauf hinzuwirken, dass der Mitarbeiter seinen Urlaub nimmt und ihn darauf hinzuweisen. Zudem kann er eingeschränkt auch Urlaub anordnen.
Bevor ich mir einen Streit darüber antue, ob die Tage verfallen, würde ich den Urlaub jetzt nehmen. Davon hast auch du etwas, denn sonst wird dein Chef das nächste Jahr viel strenger sein und keine Mitnahme mehr ins neue Jahr ermöglichen.
Hallo zusammen,
ein kleines Update meinerseits:
Die Personalabteilung hat nun eingeräumt, dass mein Urlaub nicht verfällt, wenn die Elternzeit tatsächlich schon im März beginnen sollte.
Mein Chef hatte übrigens nie etwas dagegen, er hatte sich nur einfach auf die Aussage der Personalabteilung verlassen. Von dem her habe ich es mir auch nicht mit meinem Chef verscherzt, wie mir das hier ja quasi prophezeit wurde.
Ehrlich gesagt war ich schon etwas überrascht, wie sehr mir hier abgeraten wurde, mich für meine Rechte einzusetzen. Teilweise hatte ich schon das Gefühl als dreist dargestellt zu werden, nur weil ich die Aussage der Personalabteilung nicht einfach geschluckt habe, sondern selbst recherchiert habe. Außerdem ist meine Urlaubsplanung „auf den letzten Drücker“ nicht egoistisch, sondern von beiden Seiten so gewünscht (privat, weil ich meine Frau in der Zeit vor der Geburt unterstützen möchte, beruflich weil dann das laufende Projekt abgeschlossen ist).
Auf mein Recht geklagt hätte ich wohl nicht, aber zumindest mit Verweis auf das entsprechende Gesetz nochmal nachfragen ist keine große Sache, das darf man sich als Arbeitnehmer schon erlauben.
Da hast du den Thread aber falsch verstanden. Keiner hat dir davon abgeraten, deine Ansprüche geltend zu machen. Du schienst nur sehr auf Konfrontation aus und auch jetzt kann man den Ärger aus deinem Text deutlich herauslesen.
Offenbar bist du an deinen Chef nicht mit der gleichen Wut im Bauch herangetreten, die man hier herauslesen kann und das war gut so. Es arbeitet sich nämlich nicht gut mit einem Chef mit dem man im Clinch liegt. Er hat nachgegeben. Sei glücklich darüber. Ich kenne Leute, denen es anders erging und dann bleibt dir oftmals nichts anderes übrig als die Kröte zu schlucken oder sich einen anderen Job zu suchen, wenn sie einem nicht schmeckt.
Alles Gute für dich und wie gesagt, den Urlaub besser nächstes Jahr nicht bis Ende März ausreizen. Das führt zu Problemen, die keiner braucht.
Viele Arbeitgeber gestatten es aus Kulanz, den Resturlaub aus dem Vorjahr noch die ersten drei Monate ins aktuelle Jahr mitzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt er jedoch, Elternzeit hin oder her.
Normalerweise müsstest du deinen Urlaub bis Ende des Jahres komplett abbauen, sonst verfällt er.
Anders sieht es natürlich mit dem Urlaubsanspruch im aktuellen Jahr aus, der verfällt natürlich nicht und kann auch nach der Elternzeit noch genommen werden.
Daher würde ich den Resturlaub lieber jetzt dann irgendwann nehmen.