Hallo, vielleicht kennst sich jemand aus :)
Person A und B sind beide arbeitslos und wollen einen GmbH gründen, Person A hatte schon einen Beratungstermin beim Arbeitsamt und die Förderung zugesagt bekommen, allerdings steht pro Gründung nur einem die Förderung zu - sprich Person B muss arbeitslos bleiben.
Meine Frage, kann Person B trotzdem zu 50 % Gesellschafter der GMBH werden auch wenn er nicht mitarbeitet (einfach für später schonmal) und darf er diese 15 Stunden in der Woche trotzdem mitarbeiten in der gemeinsamen GmbH?
Und andere frage, muss Person B wenn we weiter Arbeitslosengeld 1 bezieht den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sich bewerben etc auch wenn klar ist das er wahrscheinlich nach dem Anspruch mit in der GmbH arbeitet?
Danke für ein paar Ideen
Liebe Grüße
GmbH gründen trotz ALG 1
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Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt nicht automatisch mit Gründung der GmbH.
Es gibt meines Wissens nach sogar ein Formblatt für Gesellschafter das einem ALG Antrag angefügt werden muss.
Maßgeblich ist der Gewinn den die GmbH erzielt.
Weil rechtliche Fragen in Bezug auf Existenzgründung aber immer auch heikel sein können, halte ich es für wichtig hier Beratung von Fachleuten zu suchen.
Zur Existenzgründung beraten auch die IHKs und HWKs, bei denen die Fragen sicherlich sehr viel besser aufgehoben sind als hier im Forum.
Alles Gute und viel Erfolg für die Existenzgründung.