Mit Partner zusammenziehen

Hallo! Ich hätte paar fragen ich hoffe ich finde hier bisschen Hilfe, ich kenne mich nämlich damit nicht so aus. Ich und mein Partner und meine beiden Kinder ziehen ab den 01.06 in eine gemeinsame Wohnung. Er hat ein Verdienst von 1600€ brutto und ich bekomme derzeit Bürgergeld Leistungen + Kindergeld und UVG. Miete und Strom würde er übernehmen, das wären ingesamt 750€. Meine Frage ist ob ich dann immer noch Leistungen bekomme oder nicht? Und ob ich das Probejahr in Anspruch nehmen kann. Dankeschön im Voraus 🙏🏼

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Und warum arbeitest du nicht?
Wieso hat er so wenig brutto?
Hat er keine Ausbildung oder arbeitet er Teilzeit?

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Ich bin zur Zeit in einer Tagesklinik wegen meinem psychischen Gesundheitszustand. Bin schon lange arbeitsunfähig trotz langjährigen Therapien. Er arbeitet von 10:00-19:30. Naja er bekommt noch die gewisse Provision die er einem Monat gemacht hat, aber das kann immer unterschiedlich sein.

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Seine Provision zählt auch als Einkommen.
Müsst halt ausrechnen lassen, inwieweit du noch Leistungen erhältst.

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Sein Einkommen wird für euch komplett mit berechnet.
Heißt, er kommt für euch mit auf, als wenn es seine Familie ist.
Ihre habt dann
Sein Einkommen, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, und je nachdem, was die Berechnung ergibt, noch bürgergeld.

Dadurch wird dein Freund, der ja offensichtlich nicht der Vater der Kinder ist, mit einem Schlag von einem mittelmäßig verdienenden zum Bürgergeldempfänger/ Aufstocker.

Ob sich etwas verändert hat durch Bürgergeld weiß ich nicht, aber bei ALG2 hieß es, sobald Kinder im Spiel sind zählt es als Bedarfsgemeinschaft. Also ohne Probe.
Ich würde erst zusammenziehen, wenn du wieder arbeitest, denn so ist dein Freund in erster Linie zuständig. Würde ich meinem Partner, der nicht der KV ist, nicht antun.

Bearbeitet von hoeppy
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Das war auch ohne Kinder eine Bedarfsgemeinschaft. Sobald man zusammen gewohnt hat, hat man zusammen gehaushaltet.

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Danke
Wieder was dazu gelernt. 😉

Ich wusste bisher nur, dass es eben mit Kindern, auch nicht gemeinsamen, eine Bedarfsgemeinschaft ab dem Tag des Zusammenzugs war.

Weil ja viele versucht haben, es erst mal als WG zu deklarieren.

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Meinst du vielleicht 1600 Euro netto? Netto ist das, was man ausgezahlt bekommt. Brutto kann es nicht sein, es sei denn er arbeitet Teilzeit.

Bei 1600 Euro netto wird sein Gehalt auf dein Bürgergeld angerechnet. Kann sein, dass du noch etwas bekommst, aber es wird deutlich weniger sein als bisher.

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Rechnet euch doch einfach aus, ob euch Bürgergeld zusteht.
Wenn nicht, dran denken, dass er deine Krankenversicherung zahlen muss.

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Das Probejahr könnt ihr in Anspruch nehmen, ja.
Danach werden deine Leistungen an sein Gehalt angerechnet, bei 1600 netto gehe ich davon aus das euch noch Wohngeld zustehen würde und ihr dann aus dem Bürgergeld raus seid. Bedenke das du eine Krankenversicherung brauchst, wenn du kein Bürgergeld mehr beziehst.