Erben eines Haus

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, dass die Eltern von 2 Schwestern sterben und in dem Erbe ein Haus enthalten ist. Die eine Schwester bekommt das Haus, das wollen die Eltern so. geerbt. Die andere bekommt dafür Geld. Was passiert, wenn die Schwester mit dem Haus stirbt und sie hat zwischenzeitlich einen Mann geheiratet? Erbt dann der Mann das Haus oder zumindest einen Teil? Oder erbt die lebende Schwester das ganze Haus und der Mann nix ?

Viele Grüße

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Dann erbt der Ehemann - sofern die Schwester nichts anderes testamentarisch festgelegt hat

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Der Ehegatte erbt neben! der Schwester 1931 BGB

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Das kommt drauf an, wann die Schwester mit dem Haus stirbt:

VOR dem Tod der Eltern:
Dann erbt die übrig gebliebene Schwester alles beim Tod der Eltern. Es sei denn, die verstorbenen Schwester hat Kinder. Dann würden diese das Haus bzw. den Anteil der verstorbenen Schwester erben.

NACH dem Tod der Eltern:
Ihr Mann erbt ihren kompletten geerbten Teil. Es sei denn sie hat Kinder, dann erben diese 50%, der Mann 50%.

Das ist die gesetzliche Erbfolge. Es steht natürlich jedem frei, dies durch ein Testament zu ändern.

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Hallo,
erstmal wäre relevant, ob die gesetzliche Erbfolge gilt, oder ob es ein Testament gibt.

Du meinst, die Schwester stirbt NACHDEM sie das Erbe von den Eltern angetreten hat, richtig? Wenn sie nun geheiratet hat, erhält der Ehepartner bei der gesetzlichen Erbfolge durch sein sogenanntes Sondererbrecht 50% des gesamten Nachlasses. Die restlichen 50% fallen auf Erben der 1. - 3. Ordnung. Hat die Schwester also noch mindestens ein Kind oder Enkelkind, bekommt dieses Kind/Enkelkind die restlichen 50% - das Kind/Enkelkind ist in der 1. Ordnung. Damit erbt die lebende Schwester nix.

Mit einem Testament kann man ebenfalls so ziemlich alles umgehen, was man will. Klar hat die Schwester u.U. (eben je nachdem, wer tatsächlich alles existiert in der Familie) einen Anspruch auf ihren Pflichtteil, nur den kann man derart minimieren, dass die Schwester da keine Lust drauf hat.