Hallo
ich bin derzeit im 3. Jahr Elternzeit für meinen ersten Sohn. Ich beende die Elternzeit vorzeitig zum Beginn meiner Mutterschutzfrist zum 25.03.2024.
Ich habe während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet, aber bekomme ja da ich noch in Elternzeit bin das Mutterschaftsgeld in Höhe von meinem Vollzeitgehalt von 2021.
Ich muss aber ja dann die neue Elternzeit beantragen ab Geburtstermin. Hat das dann Auswirkungen auf die Höhe des Mutterschaftsgeldes? Nicht oder? Wie ist es denn offiziell richtig ab welchem Datum man Elternzeit beantragt, Mutterschutz eingeschlossen oder nicht? Irgendwie kann mir das auch niemand so richtig beantworten...
Und bekommt der Arbeitgeber eine Info von der Krankenkasse wie viel er zum Mutterschaftsgeld aufstocken muss bezweifle nämlich das das bekannt ist mit dem Vollzeitgehalt...
Bitte um Hilfe bzgl. Mutterschaftsgeld
Die Elternzeit meldest du innerhalb der ersten Woche nach der Geburt für den Zeitraum ab Ende der Mitterschutzfrist an. Die Zeit des Mutterschutzes bist du also nicht in Elternzeit, auch wenn diese Zeit sowohl beim Elterngeld als Basismonate gewertet wird, als auch bei der Elternzeit von den max. 3 Jahren abzuziehen ist.
Über die Kommunikation von Krankenkasse und Arbeitgeber kann ich dir leider nichts sagen
Hallo,
die Krankenkasse wird das vermutlich leider nicht kommunizieren, war zumindest bei mir nicht so. Ich musste, nachdem die erste Gehaltsabrechnung im Mutterschutz mit zu wenig Geld, da Basis Teilzeitgehalt, reinkam, erstmal meinen Chefs erneut auf die Füße treten.
Im Zweifel würde es sich vielleicht daher anbieten, das vorab mal bei deinem AG zu kommunizieren.
Auf das Mutterschaftsgeld hat die Elternzeit keine Auswirkung. Das sind halt wieder die 13 € kalendertäglich.
Allerdings solltest du deine Elternzeit korrekt anmelden(nicht beantragen) und dafür hast du Zeit bis nach der Geburt, genauer: 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes muss die Mitteilung beim AG sein.
Teilst du Elternzeit ab Geburt mit kann der AG den Zuschuss und Urlaubsanspruch verweigern.
Deine Elternzeit beginnt auf jeden Fss aus Öl nach dem Mutterschutz.