Hallo,
ich habe in den letzten Wochen eine Wurzelbehandlung und zwei Füllungen machen lassen. Vor kurzem habe ich die Rechnung erhalten, in dieser ist viermal der Faktor 4,7 abgerechnet. Ich habe zwar eine Zusatzversicherung aber diese zahlt nur bis zum Faktor 3,5. Durch diverse Telefonate u.a. mit meiner Zusatzversicherung und der Landeszahnärztekammer habe ich herausgefunden dass ich diesem Faktor hätte schriftlich zustimmen müssen.
Ich habe auch bereits mit dem Zahnarzt telefoniert, dieser sagte mir er hätte doch erwähnt was eine Füllung kostet und ich hätte mündlich zugestimmt (hat also indirekt zugegeben dass ich nichts unterschrieben habe). Ich erinnere mich an das Gespräch und das er gefragt hat ob er die "bessere" Füllungen machen sollte - dem habe ich zugestimmt da ich ja dachte meine Zusatzversicherung bezahlt das zum größten Teil.
Nun meine Frage: reicht diese mündliche Vereinbarung? Oder hätte er mich das unterschreiben lassen MÜSSEN?
Welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt?
Danke im Voraus.
Zahnarztrechnung mit hohem Faktor - keine schriftliche Vereinbarung
Hallo!
Ich arbeite in einer Zahnarztpraxis und wir lassen alles über 2,3 unterschreiben.
Für Füllungen finde ich 4,7 schon sehr viel.
Ich würde nochmal nachfragen und wahrscheinlich die Praxis wechseln.
Lg
Er hätte dich zumindest über die Kosten informieren müssen. Und ja, zu seiner eigenen Absicherung lässt man das dann unterschreiben.
Ohne vorherige schriftliche Vereinbarung ist das nicht zulässig s. § 2 Abs. 1 und 2 GOZ.
Natürlich hätte der Arzt das unterschreiben lassen müssen. Er war einfach zu gutgläubig, dass er auch ohne Unterschrift seine Leistung bezahlt bekommt.
Die Frage die du dir stellen musst ist, ob du wegen dem höheren Faktor bereit bist, das möglicherweise gute Verhältnis zu deinem Zahnarzt gefährden willst. Wenn ja, solltest du die Praxis schriftlich zur Anpassung der Rechnung auffordern.
Ich würde dir aber auch empfehlen, einen höheren Faktor zu versichern. Aufgrund mangelnder Anpassungen der GOZ muss der Zahnarzt immer höher steigern damit die Kasse stimmt. 3,5 war früher selten, ist jetzt oftmals die Regel und wird in 10 Jahren wahrscheinlich regelmäßig übertroffen.
Krass, ich wusste gar nicht, dass es das gibt. Alles über 3 muss bei mir begründet werden und das kommt schon echt selten vor !
Die Kasse zahlt wahrscheinlich nur die Differenz zum Höchstsatz nicht.
Keine Ahnung, was da im schlimmsten Fall auf dich zu kommen würde.
Alleine bei der Vorsorgeuntersuchung und Prophylaxe sind viele der Positionen auf meiner Zahnarztrechnung bereits mit Faktor 3,5 und ich habe tatsächlich noch einen relativ günstigen Zahnarzt in der Gegend.
3,5 ist die magische Grenze wo er steigern darf ohne gesondertes Einverständnis. Aber wenn man hier ordentliche Eingriffe machen lässt, darf man eh eine Kostenübernahme unterschreiben und dann kommt man mit Faktor 3,5 nicht mehr hin.
Begründet werden muss alles über dem Regelsatz. Aber das sind doch eh nur Standardtextschnipsel: "erhöhter Aufwand", "schwieriger Zugang", etc.