Hallo Zusammen,
Beim ersten Kind habe ich in Teilzeit in Elternzeit mit 32 Std pro Woche, vertraglich bis zum 08.01.24 gearbeitet. Im Anschluss sollte die Elternzeit enden.
Da wir uns ein zweites Kind gewünscht haben, wurde ich erneut schwanger und habe Mitte November ein individuelles Beschäftigungsverbot bis zum errechneten Geburtstermin im März für Kind 2 erhalten.
Wisst ihr, welches Gehalt mein Arbeitgeber im Zeitraum zwischen Ende Elternzeit Kind 1 und Beginn Mutterschutz Kind 2 hätte zahlen müssen? Gilt da das Teilzeitgehalt der letzten Monate oder das Vollzeitgehalt, was ich theoretisch ohne Schwangerschaft/ Beschäftigungsverbot erarbeitet hätte?
Vielen Dank für eure Unterstützung. Super wäre auch eine Rechtsgrundlage auf die sich die Antwort stützt 🙂
Teilzeit in Elternzeit, Beschäftigungsverbot
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Das Vollzeitgehalt, weil es sich um eine dauerhafte Änderung handelt. Die zugrunde liegende Teilzeitvereinbarung ist ja abgelaufen.
§21 Absatz 4 Nr 2 MuschG
Bearbeitet von onthebrightside
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Ist es auch richtig, dass sich die Zahlung während des Mutterschutzes auf das Vollzeitgehalt VOR Kind 1 bzw der Elternzeit beziehen müsste?
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Da die Elternzeit von Kind eins beendet war: Ja!