Hallo zusammen,
ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.
Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt.
Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bleiben und um ein Jahr verlängern möchte.
Das habe ich allerdings noch nicht offiziell beantragt, da ja grundsätzlich noch Zeit dafür ist.
Ich möchte nun aber den Mutterschutz für Kind 2 in Anspruch nehmen.
Zwischen der bereits beantragten Elternzeit bis zum zweiten Geburtstag von Kind 1 und dem Beginn des Mutterschutzes von Kind 2 liegt nun knapp ein halber Monat, bei dem ich mir nicht sicher bin, wie hier die korrekte und einfachste Vorgehensweise ist.
Meine überlegten Möglichkeiten:
1. Elternzeit von Kind 1 trotzdem zeitnah auf 3 Jahre verlängern und dann für Mutterschutz unterbrechen
2. Elternzeit von Kind 1 nur bis zum Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 verlängern
Mir persönlich kommt Variante 1 logischer vor.
Gibt es hier, je nachdem für welche Variante ich mich entscheide, Vor- und Nachteile?
Oder hat jemand eine ganz andere Lösung?
Sehe ich es richtig, egal welche Variante, dass bis zum Beginn des Mutterschutzes nach wie vor nur ein Zeitabschnitt der ersten Elternzeit vorliegt, da diese nach der Verlängerung ja übergangslos weitergelaufen ist?
Wenn ich dann zB ab der Geburt des zweiten Kindes drei Jahre in Elternzeit bleibe, könnte ich theoretisch danach den Rest der Elternzeit des ersten Kindes, die ja unterbrochen wurde, noch dranhängen, ohne Zustimmung des Arbeitgebers, da es sich damit ja dann um den zweiten Abschnitt handelt, richtig? Auch, obwohl es dann zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr ist?
Kennt sich hier zufällig mit dem Thema aus und/oder war in derselben Situation?
Gibt es zufällig eine Beratungsstelle in Regensburg und der Umgebung, welche einen genau zu solchen Fragen beraten kann?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Elternzeit/Mutterschutz zweites Kind Überschneidung mit Elternzeit von erstem Kind
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Soweit ich weiß kannst du die elternzeit nicht für den Mutterschutz unterbrechen.
Doch kannst du und solltest du auch, denn nur so hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Nein, du kannst sie nicht unterbrechen, nur beenden zum neuen Mutterschutz und musst sie dann neu beantragen.
Huhu, am logischten für mich wäre es die zwei Wochen mir Urlaub zu überbrücken und dann in den Mutterschutz zu gehen. So bekommst du noch mal 2 Wochen mehr Geld. Das dritte Jahr EZ von Kind eins kannst du dann ja nach Geburt anmelden, genauso, wie beim ersten Kind in der ersten Woche nach Geburt, da auch die Frist fürs 3. Jahr 7 Wochen sind, wenn das Kind noch U3 ist.
Variante 2 ist natürlich am einfachsten und logischsten. Elterngeld verlängern bis 1 Tsg vorm Mutterschutz.
Variante 1 ist viel zu umständlich, warum erst verlängern, um dann sofort wieder zu beenden?
Mit Urlaub überbrücken ist auch in meinen Augen, Quatsch.
1. ist Urlaub genehmigungspflichtig,
2. hast du überhaupt so viel Urlaub?
3. wenn nicht genehmigt wird musst du arbeiten
4. macht es mehr Sinn, den Resturlaub aufzusparen.
Die neue Elternzeit von Kind 2 nimmst du ganz normal nach dem Mutterschutz, 2 Jahre, dann Rest Kind 1, oder 3 Jahre und Rest Kind 1.
Gibt halt zwei Wochen mehr Geld. Und man kann den Urlaub ja vorher absprechen.
Aber ja, ansonsten wäre 2 sinnvoller.