In Elternzeit erneut schwanger

Hallöchen in die Runde!

Folgender Sachverhalt:

Ich bin derzeit in Elternzeit, bis Mitte August.
Ab dann soll ich wieder anfangen zu arbeiten.

Jetzt bin ich allerdings wieder frisch schwanger und weiß nicht so genau, wie dass dann alles so laufen wird.

ET 04.11.2024

Elterngeld habe ich bezogen bzw beziehe ich noch: 6 Monate war es das Basis EG und die weiteren 12 Monate ist es EG +

Ich werde sofort wieder ins Beschäftigungsverbot kommen, deswegen sind meine Fragen:

1. Welcher Zeitraum wird angerechnet? Was wird ausgeklammert? Womit kann ich rechnen?
2. Bekomme ich wieder Mutterschutz Geld?
3. Müsste ich die jetzige Elternzeit einfach auslaufen lassen oder muss ich was berücksichtigen?

Danke fürs lesen! 💐

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Wird auf knapp über Mindestsatz Elterngeld hinauslaufen

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Danke für deinen Beitrag 🌷

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Wie kommst Du zu dieser Aussage?

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Du lässt die Elternzeit auslaufen und gehst danach wieder bis zum Mutterschutz arbeiten. Mutterschaftsgeld wird dann an deinen nach der Elternzeit gültigen Vertrag berechnet.
Das Elterngeld wird wieder so berechnet wie beim ersten Kind und du kannst nur 14 Monate Elterngeld von ersten Kind ausklammern. 4 Monate werden somit mit 0€ in die Berechnung eingehen. Der Rest wird mit deinem Gehalt vor/nach der Elternzeit gerechnet.

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Dankeschön für deine Antwort! 💐

Aber das EG dürfte dann ja nicht auf den Mindessatz hinauslaufen, oder?

🌼

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Naja 4 Monate mit 0 Euro und dann halt 8 Monate das, was du ab August verdienen würdest.
Hattest du vor der EZ eine Vollzeitstelle, jetzt aber nur noch TZ, bekommst du ja im BV auch nur TZ Gehalt und dabei auch nur das Grundgehalt ohne Zuschläge, weil du ja keine erwirtschaftet hast, aus denen sich ein Durchschnitt errechnen ließe.

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Wann ist denn Kind eins geboren? Mit Glück sind es nur drei Monate, die ausgeklammert werden.

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Sie ist am 13.01.23 geboren 😊

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Ne, dann bleibt es bei April bis Juli, die mit 0 eingehen.

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