Hallo
ich bräuchte mal Hilfe/Rat. Versuche mich so kurz zu fassen, wie es nur geht.
Habe meinem Arbeitgeber am Montag mitgeteilt , dass ich schwanger bin. Bin allerdings bis morgen (Freitag) einschließlich noch krank geschrieben. Vorhin bekam ich einen Anruf von meiner Arbeit ich solle mich bitte noch für zwei Wochen krank schreiben lassen oder Urlaub nehmen oder so.
Grundsätzlich würden sie mich gern in ein Beschäftigungsverbot (arbeite in einer Inklusiven Kita) schicken, aber gerade wäre niemand da der die Gefährdungsbeurteilung dafür richtig gut ausfüllen kann damit es nicht abgelehnt wird. Ich sagte meine Ärztin hätte mir erklärt, dass der Betriebsarzt diese ausfüllen müsse. Daraufhin wurde mir gesagt: den haben wir gerade nicht. Deshalb soll ich mich krank schreiben lassen oder eben Urlaub nehmen.
Habe nun bei meiner Ärztin angerufen und das „Problem“ geschildert. Mir wurde von der MFA gesagt, dass sie mich auf die Rückrufliste setzt, aber es nicht sein kann, dass ich Urlaub nehmen soll. Sie müssten mich dann bezahlt freistellen.
Ich war im Januar schon schwanger - endete in einem frühen Abgang. Da war ich auch schon zwei Wochen von der Gyn krank geschrieben.
Ich habe Angst vielleicht in Krankengeld zu rutschen was ja auch für die Elterngeld Berechnung Mist wäre.
Wisst ihr was ich meine? Kennt sich jemand aus? Rechtlich?
Ich wäre sehr dankbar
AU?, Urlaub?, Freistellung? Arbeitsrechtler hier?
Soweit ich weiß kann dein Arzt dir ein vorläufiges BV bis zur Abklärung beim AG ausstellen.
Es ist weder dein Problem noch das Problem deiner Ärztin ("vorläufiges BV bis zur Klärung"). Wenn sie dir eins ausstellt, ok. Ist aber halt nicht korrekt.
Es ist Angelegenheit des Arbeitgebers. Ist derzeit keine Führungskraft (nicht der Betriebsarzt) greifbar, die die Gefährdungsbeurteilung machen kann, bis du bezahlt freizustellen. Lass dich hier mal nicht verarschen.
Du hast jedoch deine Arbeitskraft, wenn man es ganz genau nimmt, täglich anzubieten. Und täglich hast du dich zu weigern, nicht konforme Tätigkeiten zu übernehmen. Ja, dafür braucht man Rückrad und Ellenbogen.
Nimm gleich morgen Kontakt zu deiner zuständigen Bezirksregierung auf. Die sind der richtige offizielle Ansprechpartner bei derartigen Missständen auf Arbeitgeberseite. Die reagieren auch zuverlässig schnell.