Schwangerschaft Elternzeit

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass jemand meine Frage beantworten kann. Kurz zum Hintergrund.

Ich habe meine erste Tochter Novemer 2020 geboren und hatte 2 Jahre Elternzeit.
Bin in der Elternzeit wieder schwanger geworden und habe das 2. Kind im Juli 2022 geboren. Meine Elternzeit endet im Juli 2025.

Wir möchten gerne ein 3. Kind.

Nun zu meinen Fragen:
Um nochmal in den Genuss des Mutterschutzes zu kommen und den AG Anteil zu erhalten, muss ich dann das 3. Kind vor dem 3. Juni auf die Welt bringen?

Ich habe ja noch Elternzeit von meinem ersten Kind. Sollte ich diese jetzt direkt dran setzen und meine Elternzeit verlängern. Wie viel steht mir den zu? Muss der AG zustimmen?

Vielen Dank!

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Nein, der Mutterschutz muss einfach innerhalb der Elternzeit beginnen.