Hallo
In der Mietwohnung wurden mir verschiedene Geräte vom Vermieter zur Verfügung gestellt ( normale Praxis). Nicht im Mietvertrag !!!
Diese Geräte muss ich bei Defekt reparieren oder austauschen auf meine Kosten.
Jetzt ist die Spülmaschine defekt . Es liegt kein Bedienfehler vor. Ein Fehlercode wird angezeigt und es heizt und reinigt nicht.
Mein Versicherungsmakler meinte das das die Versicherung nicht bezahlt. Ich dachte halt das ich ja dem Vermieter einen Schaden bei dem Betrieb eines Gerätes zugefügt habe.
Hat jemand eine Idee ?
lg.
Mietwohnung-Spülmaschinenreparatur: Zahlt die Versicherung ?
Mein Kenntnisstand ist: stehen die Maschinen nicht im Mietvertrag, "gehören" sie auch nicht dem Vermieter. Also dir. Demzufolge bezahlt auch deine Versicherung nicht für deine Geräte. Wenn du also den Geschirrspüler weiterhin benutzen möchtest, musst du ihn auf deine Kosten ersetzen/reparieren.
Das dachte ich mir schon. Die Geräte darf ich aber beim Auszug auch nicht mitnehmen oder ?
Hm, also rechtssicher bin ich da nicht, aber lt. Hier
https://objego.de/blog/einbaukueche-in-mietwohnung/#:~:text=Allerdings%20darf%20er%20Elektroger%C3%A4te%2C%20die,sowie%20Instandsetzung%20selbst%20verantwortlich%20ist.
Kannst du durch dich ersetzte Geräte beim Auszug mitnehmen.
Wenn die Geräte vom Vermieter zur Verfügung gestellt wurden und sie bei Auszug ordnungsgemäß zurückgeben werden müssen sollten Sie auch Bestandteil des Mietvertrages sein, unabhängig davon ob sie schriftlich festgehalten wurden.
Als Mieter ist man mMn benachteiligt, wenn man die Geräte reparieren und ggf. austauschen muss obwohl sie Eigentum des Vermieters sind und bleiben.
Ich würde mich hier an den Mieterschutzbund wenden und mich an den Vermieter halten statt an die Versicherung.
Der Vermieter hat in diesem Fall nichts damit zu tun
das würde bedeuten: wenn heute der Geschirrspüler kaputt geht und ich nächste Woche ausziehe muss ich das Gerät noch vorher reparieren lassen oder evtl. Durch ein neues ersetzen und stehen lassen. Egal was mich das kostet.
Ist bei uns auch so und heißt, dass, was in der Antwort über mir steht:
Die Spülmaschine bleibt Eigentum des Vermieters. Du darfst sie nutzen, musst allerdings nicht. Der Vermieter ist nicht zur Instandsetzung verpflichtet, da sie nicht mitvermietet ist. Da der Vermieter Eigentümer bleibt, darfst du den von dir eingebauten Ersatz nicht mitnehmen.
Warum deine Versicherung nicht zahlt, musst du diese fragen. Ich vermute, es liegt daran, dass die Spülmaschine durch den üblichen Gebrauch hinüber ist, also quasi Verschleiß und nicht durch eine fahrlässige Sachbeschädigung. Vermutlich hat sie solche Schäden in ihren Versicherungsbedingungen ausgenommen.
So ist es. Normaler Verschleiß. Maschine ist mehr wie zwölf Jahre alt
Ui, das ist natürlich blöd für euch, wenn ihr dem Vermieter jetzt ein nagelneues Gerät einbaut. Vielleicht bekommt ihr bei Kleinanzeigen was günstiges gebrauchtes?
Wir ziehen demnächst aus. So lange muss unsere noch durchhalten...