Schwanger in Elternzeit - was steht mir zu?

Hallo zusammen,

ich habe in einer KiTa von der Stadt aus gearbeitet, war damals also direkt im BV. Ich habe bis September 2024 Elternzeit beantragt, mein Sohn wird bis dahin 2 Jahre alt sein.
Nun bin ich in der 8 ssw und wüsste gerne, was ich überhaupt beantragen kann, da ich ja zwischendurch nicht gearbeitet habe.
Im Internet steht so viel aber so richtig steige ich nicht durch.. 🫠

Bin dankbar für jede Hilfe!!😊

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Huhu!

Erstmal herzlichen Glückwunsch 😇🎊
Ich hab einen ähnlichen Fall und bin auch in der Elternzeit wieder schwanger geworden. Ich arbeite jetzt wieder und habe dann von SSW 15 bis zum MuSchu quasi gearbeitet. Für die fehlenden Monate werden mir für das Elterngeld dann entsprechend viele Monate vor Kind 1 angerechnet. So hab ich das verstanden.
Was den MuSchu angeht, weiß ich es leider nicht, weil ich Beamtin bin, da muss ich nichts beantragen.
Aber vielleicht hilft dir das ja schon Mal ein bisschen weiter :)

Liebe Grüße und alles Gute 🍀☀️

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Du kannst wenn das Kind da ist ganz normal wieder Elterngeld beantragen, so wie bei Kind 1 auch. Dafür sind dann auch wieder die 12 Monate vorher der Bemessungszeitraum.
Wenn du Elterngeld+ hast, dann könntest du 14 Monate davon ausklammern. Bei normalen Elterngeld nur die Monate mit Elterngeld.

Wenn du nur Basiselterngeld hattest und danach nicht arbeiten warst, dann wirst du einige Monate mit 0€ in der Berechnung haben.

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Kleine Ergänzung: du solltest deine Elternzeit für den Mutterschutz beenden. So hast du Anrecht auf Mutterschaftsgeld. Und da dein erstes Kind unter drei Jahre ist, hast du bis zum dritten Geburtstag des älteren Kindes Anrecht auf den Geschwisterbonus. Das sind 300€ beim Basiselterngeld. Je nachdem wie alt dein erstes Kind ganz genau bei der Geburt ist, wirst du leider 10 Monate mit 0€ in der Berechnung für das Elterngeld stehen (wenn dein Kind genau 24 Monate ist). Der Mindestsatz liegt bei 300€ (Basiselterngeld) oder 150€ (Elterngeld Plus). Der ist dir auf jeden Fall sicher (plus Geschwisterbonus). Vielleicht würde sich die Aufnahme eines Minijobs in deinem Fall rechnen, damit du am Ende ein bisschen mehr zur Verfügung hast.

Bearbeitet von Wunderkind23
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Der Geschwisterbonus beträgt doch keine 300 Euro!

Monatlich 10% mehr des berechneten BasisEG, mindestens jedoch 75 Euro und maximal 180 Euro

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