Mindestsicherung WIEN

Hab eine frage und zwar ich hab einen einjährigen Sohn und bin vom Kindesvater getrennt und würde wieder zu meiner ma a ziehen und ihren Lebensgefährten beide gehen vollzieht arbeiten. Meine Frage hab ich anspruch auf die vollste mindestsicherung?

Bitte un hilfe !

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Hey,

Ich würd bei der Arbeiterkammer anrufen. Die geben dir genauso Auskunft, ich denke aber dass euer Haushaltseinkommens dann zu hoch sein wird.

Wenn dein Kind aber erst 1 Jahr alt ist, solltest du doch noch Kinderbetreuungsgeld bekommen?

Lg Annette

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Danke für die Antwort.soll ich nicht bei sozialamt anrufen ?
Kinderbetreuungsgeld ging nur 1 Jahr jetzt bekomm ich nichts mehr, ok aber vl kann ich den sntrag alleine stellen weil bin 32 und ich bekomm von keinen geld kann ja mit nichts nicht leben.

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Kinderbetreuungsgeld nur für ein Jahr heißt, dass du das einkommensabhängige Modell gewählt haben müsstest. Das heißt, du hattest vorher einen Job, in den du jetzt zurückkehren kannst. Oder warum hast du dich für das einjährige Modell entschieden?

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Es wird das Einkommen von allen im Haushalt lebenden Personen gerechnet und die Miete berücksichtigt.
Wenn deine Eltern also gutes Einkommen haben wirst du nicht die volle Mindestsicherung bekommen.
Wieso bekommst du kein Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe?

Wie sieht es mit dem Unterhalt vom Kindesvater aus? Der muss auch für dich zahlen wenn du wegen dem Kind noch nicht arbeiten kannst und du musst einen Kindergartenplatz für dein Kind suchen.

Wenn du dann nämlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst ( mindestens 16 Stunden müssen es beim AMS sein ) bekommst du in dieser Höhe Arbeitslosengeld sofern du den Anspruch darauf bereits erarbeitet hast.