Hallo
Meine beste Freundin hat im Februar entbunden und hat nun 2 Jahre Elternzeit. Sie möchten gerne zeitnah ein zweites Baby und würden nächstes Jahr wieder anfangen.
Nehmen wir mal an im März 2025 würde es direkt klappen, dann käme das Baby ja noch im Jahr 2025.
Wie berechnet sich das Elterngeld wenn man in der Elternzeit erneut schwanger wird?
Wird die Elternzeit ausgeklammert und das Elterngeld wird sich aus dem Gehalt vor der ersten Schwangerschaft berechnet oder bekommt sie in dem Fall nur dem Regelsatz
Elterngeld bei erneuter Schwangerschaft
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Diese Frage taucht beinahe täglich hier auf.
Man kann maximal die ersten 14 Lebensmonate vom vorangegangen Kind ausklammern, wenn man in diesen Elterngeld(-plus) bezogen hat. Ohne EG Bezug, kann man nichts ausklammern. Der Bemessungszeitraum liegt auf den 12 ganzen Monaten vor Beginn des Mutterschutzes.
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Bis zu 14 Monate mit EG Bezug kann man ausklammern und es werden stattdessen die vorigen Monate genommen. Je größer der Abstand von Baby 1 und 2, umso mehr Monate mit 0€ für die Berechnung.
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Elternzeit wird nie ausgeklammert, höchstens Elterngeld.
Dazu gibt es hier im Forum zu Hauf Beiträge.
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