Hallo, ich hoffe ich bin hier im richtigen Teil des Forums 😅
Wir haben ein Kind (19 Monate) für das ich 12 Monate Elterngeld bekommen habe. Ab Mitte April werde ich in TZ wieder in meinen Beruf einsteigen, habe aber insgesamt 3 Jahre Elternzeit (in TZ). Wir möchten ein zweites Kind und, soweit man das planen kann, gerne mit nicht allzu großem Abstand.
Eine Freundin meinte letztens, wenn man während der EZ des ersten Kindes schwanger wird, erhält man während des Mutterschutzes den Arbeitgeberzuschuss in gleicher Höhe wie beim ersten Kind (d.h. 3 Monate quasi das ursprüngliche Gehalt, nicht das TZ-Gehalt). Ist das korrekt? Und wenn ja, was ist hierfür maßgeblich? Dass man in der EZ von Kind 1 schwanger wird oder dass Kind 2 geboren wird während der EZ von Kind 1? Oder müsste Kind 2 quasi 2 Monate vor Ablauf der EZ von Kind 1 geboren sein, so dass der Mutterschutz von Kind 2 noch komplett in die EZ fällt? Finde das sehr kompliziert und verwirrend, was ich dazu bisher gefunden habe 🙈
Und zum Elterngeld für Kind 2, wie lange müsste ich in TZ mind. wieder gearbeitet haben, bevor ich schwanger werde, damit für das EG volle 12 Monate angerechnet werden? Wären das quasi 3 Monate arbeiten und dann + 9 Monate Schwangerschaft, in der ich ja weiterhin arbeite? Oder zählt der Mutterschutz vor Geburt dann nicht als „Gehalt“?
Ich hoffe meine Fragen sind verständlich geschrieben 😅 danke schon mal 🙏
Elterngeld + Mutterschaftsgeld bei 2. Kind
Dein elterngeld berechnet sich anhand der 12 Monate vor dem Mutterschutz.
Wirst du angenommen Anfang Juli schwanger, kommt das Kind Ende März. Dein mutterschutz startet Anfang Februar.
Also wäre der Berechnungszeitraum Januar 23 - Januar 24. Januar bis März würden dann mit 0 in die berechnung eingehen.
Dein Beispiel mit 3 Monate arbeiten und 9 Monate schwanger arbeiten, scheitert am mutterschutz. Du kannst allerdings beantragen, dass der mutterschutz genommen werden soll, da hier in deinem Fall dann die Einnahmen höher wären, als 0.
Mutterschutz - sofern du teilzeit in elternzeit machst, beendest du die elternzeit zum mutterschutz. Damit lebt im mutterschutz dein vollzeitvertrag wieder auf und du erhälst mutterschutzleistungen in Höhe deines vollzeit Gehaltes.
Also muss dein Mutterschutz vor Ende deiner elternzeit starten.
Wichtig ist, die elternzeit aktiv für den mutterschutz zu beenden. Du musst es deinem AG dann aktiv sagen.
Ganz lieben Dank für die tolle Erklärung 🙏
Meine Elternzeit geht bis Anfang August 25, d.h. in der Theorie würde es „reichen“ wenn Kind 2 Mitte-Ende September auf die Welt kommen würde, also der Mutterschutz Anfang August (vor dem Geburtstag von Kind 1) anfängt? Habe ich das richtig verstanden? 😅