Vater gestorben, aber bisher keine Infos wegen Erbschaft? Wie läuft sowas eigentlich?

Hallo!

Vor fast 4 Monaten ist mein Vater nach längerer Krankheit verstorben. Ein Testament gibt es nicht. Keine Ahnung, aber weder ich noch meine Geschwister haben bisher Post wegen einer eventuellen Erbschaft bekommen, dabei war er Hauseigentümer (wohnt jetzt unsere Mutter darin) und hatte keine Schulden. Nur unsere Mutter hat Post bekommen und musste Vermögensgegenstände, Kinder etc. auflisten... Aber von wem weiß ich nicht (sie hält sich komischerweise total bedeckt was das angeht). Konten etc. sind mittlerweile alle suf unsere Mutter umgeschrieben worden.

Ich war nie in so einer Situation dass ich was geerbt habe: bekommt man nicht automatisch Post, dass man Erbe ist? Was genau alles zu vererben war und in welcher Höhe weiß ich gar nicht (außer Haus). Mein Bruder fragte unsere Mutter mal, aber sie blockte das Gespräch darüber direkt ab. Bin total verwirrt, weil ein Kollege meinte, dass man eine Erbschaft direkt dem Finanzamt melden muss. Aber solange ich nix habe, habe ich doch nix zu melden...

Kann mir vielleicht jemand sagen wie das Prozedere ist? Also bekommt man im.Erbfall automatisch Post oder muss man aktiv irgendwo hingehen und sagen "Hallo, ich bin gesetzlicher Erbe"?

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Ich verstehe nicht recht - ist es nicht einfach normal, daß man beim Tode eines Elternteils sowieso nichts haben MÖCHTE, wenn der andere Elternteil noch lebt? Ich würde doch nie ein Erbe einfordern, wenn meine Mutter noch lebt - soll sie alles haben, das finde ich moralisch richtig. Eventuell hatte dein Vater auch ein Berliner Testament, von dem du nichts weißt? Und daß das gemeinsame Konto deiner Eltern jetzt auf deine Mutter läuft, ist doch auch völlig okay - wie möchtest du es denn? Soll deine Mutter ausziehen, damit ihr das Haus verkaufen könnt? Soll sie ihre Konten auflösen.......????
Als mein Vater starb, war für uns klar, daß meine Mutter alles bekommt. Als der Schwiegervater starb, ging alles an die Schwiegermutter. Alles andere ist für mich moralisch verwerflich.

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Es geht nicht um "möchten". Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge und laut meiner Informationen muss man einen Erbschaftsfall dem Finanzamt melden. Genau kenne ich mich da hslt nicht aus

Und ob moralisch verwerflich oder nicht hängt ja wohl von vielen Faktoren ab. Unser Vater meinte immer, dass er kein Testament möchte sondern die normale Erbfolge per Gesetz bei ihm sein soll. Und insgesamt ist auch immer das Verhältnis zu dem Hinterbliebenen Elternteil relevant. Ich habe zwar regelmäßig Kontakt zu meiner Mutter, aber ein Vertrauensverhältnis sieht halt anders aus... Bin halt für sie das schwarze Schaf, ihre Konkurentin (so erklärte es mein Vater), usw.

Bearbeitet von Gc4589
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Es geht doch erstmal um die rein rechtlich saubere Abwicklung. Wenn es kein Berliner Testament gab, dann hat die TE und ihr Bruder jeweils Anrecht auf 25% vom Haus. Das muss dann einfach ins Grundbuch eingetragen werden. Das heißt ja noch lange nicht, dass man seine Mutter nicht weiterhin wie gewohnt kostenfrei in dem Haus wohnen lässt. Aber wenn es nicht eingetragen wird, kann es die Mutter auch verkaufen und den erlös allein behalten, kann es an jemanden anderen vererben, etc.

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Hey, ich glaube auch nicht unbedingt, dass die jeden so anschreiben. Frag doch einfach mal selbst beim zuständigen Amtsgericht nach. Da du dich ja als Erbe (Geburtsurkunde mit deinem Vater drin) ausweisen kannst, solltest du dort auch die Informationen bekommen. Ansonsten ist es natürlich so, dass niemand außer euch (wahrscheinlich am ehesten deine Mutter) über die genaue Erbmasse Bescheid weiß. Nur, was sie angegeben hat, landet beim Amtsgericht. Über anderes etwaiges Vermögen bei Banken etc. wissen die natürlich nichts.
Wenn kein Testament vorliegt, habt ihr (falls Geschwister da sind) insgesamt Anspruch auf 50% des Erbes. Das müsst ihr dann mit eurer Mutter klären, wie ihr das aufteilt (Haus, sonstiges Vermögen usw...). Wenn ihr überhaupt etwas haben wollt. Wenn nicht, habt ihr (ich glaube) 6 Monate Zeit, es auszuschlagen. Aber wie gesagt, rufe einfach beim Amtsgericht an. Zumindest hier konnten die mir gut Auskunft geben (allerdings andere Konstellation).

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Auch bei einem Berliner Testament, wird man benachrichtigt. War zumindest bei uns so.
Ich würde beim zuständigen Amtsgericht nachfragen, denn es könnten ja auch Schulden da sein und ihr wollt/müsst das Erbe ausschlagen.

Normalerweise würde aber kein Gericht einen Erbschein ausstellen, wenn nur einer von mehreren Erben den beantragt. Und den Erbschein benötigt deine Mutter für die Umschreibung der Konten und des Grundbuchs.

Irgendwas ist da komisch und ich würde es auch wissen wollen. Das Amtsgericht ist da der richtige Ansprechpartner. Das Finanzamt kommt ganz von alleine, darum würde ich mir am wenigsten Sorgen machen.

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Doch, kann man mittels Teilerbschein.

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Dann könnte die Mutter aber nicht einfach alles auf sich allein umschreiben lassen, sondern nur ihren Erbanteil bzw. darüber verfügen.

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Sofern es kein Testament gibt, bildet ihr mit der Mutter eine Erbengemeinschaft. Heißt zum Beispiel, dass du - da du das Erbe nicht ausgeschlagen hast - Eigentumsanteile am Haus hast. Soweit ich weiß, ist die Grundbuchänderung in dem Fall in den ersten zwei Jahren nach dem Tod kostenfrei. Das trifft für dein Mutter ja ebenfalls zu.
Ich würde direkt das Gespräch mit deiner Mutter suchen und ihr klar machen, dass manche Dinge geregelt werden müssen. Dabei geht es auch nicht darum, dass du ihr etwas wegnehmen willst, sondern schlicht um "Behördenkram"

Meines Wissens müsst ihr innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt die Erbschaft mitteilen. Sofern der Wert des Erbes den Freibetrag nicht überschreitet, wird nichts weiter passieren. Andernfalls könnte eine Nichtmeldung unangenehme Folgen haben.

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Das ist es halt: ich weiß ja gar nicht wie hoch die Erbschaft ist und was genau alles geerbt wurde (außer Anteile am Haus). Unsere Mutter weigert sich auch uns da irgendeine Auskunft zu geben (mein Bruder hat gefragt als sie meinte sie hat Post vom.Gericht bekommen - dad ist aber schon 3 Monate her)...

Mah sein, dass es manche hier unmoralisch finden zu erben wenn noch ein Elternteil lebt. Allerdings fanden meine Geschwister und ich es auch nicht schön, dass unsere Mutter einfach alles von unserem Vater entsorgt/verschenkt hat ohne uns vorher zu fragen ob wir es eventuell als Andenken möchten (auch Fotos waren dabei oder seine Lieblingssachen wo er immer viel Wert drauf gelegt hat).

Ich will gar keinen Streit vom Zaun brechen, aber ich habe halt keinen Plan was man in so einer Situation zu tun hat oder tun muss. Behörlich insbesondere.

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Das Nachlassgericht schreibt i.d.R. erstmal den nächsten Verwandten an, um weitere Informationen zu erhalten. Danach werden dann die anderen angeschrieben. Die Bearbeitungszeiten sind z.T. sehr lang. Dennoch würde ich mal beim Nachlassgericht nachfragen und ggf. einen Erbschein beantragen.

Hatte dein Vater denn ein eigenes Konto oder nur eines gemeinsam mit deiner Mutter? Und wenn er eingebe hatte, hat er deiner Mutter ggf. Vollmachten ausgestellt? Einfach auf sie umschreiben geht eigentlich nicht.

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Hallo,

ich würde beim Nachlassgericht anfragen, um alles rechtssicher zu haben.
Sofern kein Testament vorliegt, bist Du automatisch Erbin gemeinsam mit Deinen Geschwistern und Deiner Mutter (Erbengemeinschaft).
https://www.justiz.nrw.de/BS/lebenslagen/familie/Nachlassverfahren/erbschein_ausschlagung/index.php

Beim Finanzamt muss man sich als Erbe/Erbin selbst melden (Anzeigepflicht), sobald man erfährt, dass der Erbfall eingetreten ist. Du hast erfahren, dass Dein Vater verstorben ist, und gehst davon aus, dass die gesetzliche Erbfolge greift (kein Testament), daher musst Du die Erbschaft dort anzeigen.
https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/weitere-themen/erbschaft-und-schenkungsteuer/anzeigepflicht-bei-erbe-und-schenkung
Wenn Deine Mutter keine Auskünfte erteilen will, kannst Du auch einen Erbschein beantragen.
Vermutlich hatte sie Vollmachten von Deinem Vater, die über den Tod hinaus galten, damit konnte sie z.B. übers Konto verfügen.

Viele Grüße
H.

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Hallo!

Zuerst lass Dich nicht verunsichern wg. Recht und Moral. Es gehört zur Allgemeinbildung, dass zu unterscheiden. Das Recht und Gesetz über Moral steht, hat keiner von uns entschieden, wir haben uns aber danach zu richten. Mich würde mal interessieren, wie mancher Moralapostel gegenüber dem Gesetzgeber und Gläubigern argumentiert, wenn er gesetzlich Miterbe wurde, aber Schulden vorhanden sind. Sowas bescheuertes, echt.

Wenn ein Testament bei Gericht hinterlegt gewesen wäre, würden alle in Betracht kommenden Erben angeschrieben, nicht nur der Ehegatte, da Ihr Kinder mind. Pflichtteilsberechtigte wärt. Vermutlich gab es Daher keines. Demnach sind Deine Mutter und alle seine Kinder AUTOMATISCH VON GESETZ WEGEN GESETZLICHE Erben geworden, wenn keiner innerhalb von 6 Wochen die Erbschaft ausgeschlagen hat. Soweit zum Thema Moral.

Wenn Deine Mutter bereits über das Bankkonto verfügt, hat sie evtl. eine Vollmacht, die über den Tod hinaus geht. Bist Du sicher, dass das Haus auf sie umgeschrieben ist?? Das ginge in Eurem Fall nur mit Erbschein. Oder eben mit einer Vermögensvollmacht, wenn der Ehemann sie auch nach § 181 BGB befreit hat und die mind. unterschriftsbeglaubigt sein muss.

Also, erstmal rate ich Dir folgendes:

Die Mutter nochmal ansprechen und fragen, was sie bereits veranlasst hat. Mit der Konsequenz, sollte sie Dir keine Info geben, dass Du Ihr mitteilst, Dich an einen Notar zu wenden und Dir darüber Deine Infos beschaffst. Der Notar kann einen Grundbuchauszug ziehen, sich mit dem Nachlassgericht in Verbindung setzen, falls er das für notwendig erachtet. Dann weißt Du schonmal mehr. Wenn Deine Mutter nur so tut, als wäre alles geregelt, und im Endeffekt hat sie vllt genauso wenig Plan wie Du, gibt das aber nicht zu, siehst Du das ja dann. Und wenn sie was getan hat, siehste das dann auch. Wird Dir der Notar schon sagen. Der kann im übrigen auch eine Auskunft beim Finanzamt anfordern über die Höhe des bei den Banken Vermögens des Vaters. Eine Überschuldung ließe sich da vllt auch draus schließen. Da Du gesetzliche Miterbin bist, hättest Du die Schulden aber auch geerbt, gell. Das kann man nicht ändern.

Bei Fragen melde Dich nochmal.

Ps: Dem Finanzamt müsstest Du Deine Erbschaft schon mitteilen, wenn sie über den Freibetrag hinausgeht. Weiß aber nicht, ob das formlos ist oder mit Steuererklärung dann. Aber kümmer Dich erstmal drum, was überhaupt Sache ist.

Viele Grüße

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Der kann im übrigen auch eine Auskunft beim Finanzamt anfordern über die Höhe des bei den Banken vorhandenen Guthaben/Vermögen des Vaters.

Sollte Deine Mutter tatsächlich nichts veranlasst haben, kannst Du selbst einen Erbschein für Euch (Ehefrau und alle Kinder des Vaters) beantragen. Direkt beim Nachlassgericht oder beim Notar. Beim Nachlassgericht wäre es etwas günstiger, dauert aber möglicherweise bis zu einem Termin etwas länger. Der Erbschein weist Euch alle als Erben aus, damit kann man dann über seinen eigenen Anteil verfügen, und das Grundbuch berichtigen lassen (formfrei). Oder sich eben bei Gläubigern als Erbe melden und die Schulden ausgleichen.

VG

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Sorry, noch vergessen: Nein, ohne hinterlegtem Testament wird man nicht automatisch vom Nachlassgericht angeschrieben, weil die Ausschlagungsfrist gesetzlich geregelt ist. Kann aber auch sein, dass das unterschiedlich gehandhabt wird. Ich vermute mal, dass Deine Mutter eher vom Grundbuchamt angeschrieben wurde, das Grundbuch zu berichtigen. Und vom Nachlassgericht garnichts bekommen hat.

Und Grundbuchberichtigung in Eurem Fall dann nur mit Erbschein möglich. Der Notar ruft den Grundbuchauszug innerhalb von 2 Minuten ab, dann sieht man auch, auf welcher Grundlage das Grundbuch berichtigt wurde, wenn es überhaupt (schon) berichtigt wurde.

Wie gesagt, melde Dich bei weiteren Fragen gerne.

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Wenn dein Vater kein Testament beim Gericht hinterlegt hat, wirst du von dort auch keine Post bekommen. Ohne ein Testament, das sie zur Alleinerbin ausweist (selbst wenn das bei deinem Vater in der Schublade lag), wird deine Mutter aber auch keinen Erbschein als Alleinerbin bekommen.

Ich würde sie einfach mal fragen, ob es ein Testament gab, und falls sie keines von ihm hat, erbt die Ehefrau zur Hälfte und die anderen Kinder zur anderen Hälfte, du bekämst also, wenn du einen einzigen Bruder oder Schwester hast, 25 Prozent (gesetzliche Erbfolge). Wenn ihr Kinder "nur" den Pflichtteil bekommen solltet, müsste euer Vater das auch im Testament geschrieben haben.

Sollte deine Mutter sich bedeckt halten, egal, ob die Kinder ihren gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil bekommen sollen (der meist aber auch fällig ist, wenn die Kinder sog. Nacherben sind, also übers Berliner Testament erst erben, wenn der letzte überlebende Ehegatte stirbt). Dann könnte man eine Auflistung des Vermögens verlangen, das dein Vater am Stichtag (Todestag) besaß. Deine Mutter könnte dann Aufwendungen für Beerdigung etc. dagegenstellen (zb er hatte 100.000, die Beerdigung kostete 10.000, also verbleiben 90.000, die entsprechend der Rechtslage zwischen Ehefrau und Kindern geteilt werden müssen).

Als mein Schwiegervater verstarb, haben wir die Anforderung des Nachlassverzeichnisses, die Auszahlung an die Kinder usw. über den Anwalt regeln lassen.

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Erbensuche kann Zeit in Anspruch nehmen...

Vielleicht gab es ja doch ein Testament oder es wurde bereits vor Jahren alles geregelt. Gerade, da er ja anscheinend nicht überraschend gestorben ist.

Und wegen dem Finanzamt würde ich keinen Streit vom Zaun brechen.

Bearbeitet von Inaktiv