Hallo,
kurz zu dem Randdaten:
Ich, ae mit 2 Kindern wohne zurzeit in einer 3 Zimmer Wohnung.
Diese die Miete an sich ist total günstig, die Nebenkosten recht hoch. Ich erhalte Wohngeld.
Jetzt würde sich eventuell eine Chance auf eine 4-Zimmer Wohunung auftun.
Bekannte wollen ausziehen und mich dem Vermieter weiterempfehlen.
Mein absoluter Traum. Ein Zimmer für jeden.
Falls der Vermieter die Miete nicht exorbitant erhöht immer noch günstig. Außendienst käme ich mit den Nebenkosten deutlich besser weg.
Im Endeffekt würde ich vielleicht 100 bis 150€ mehr zahlen müssen.
Meine Frage nun: kann mir das LRA den Umzug in die größere bzw dann teurere Wohnung "verbieten"?
Verbieten ist natürlich das falsche Wort, aber erlischt mein Anspruch weil die Wohnung zu groß (93qm) oder zu teuer wäre?
Auch die jetzige Wohnung wäre ja mit 83qm absolut angemessen.
Eine andere Überlegung von mir wäre auch meine Arbeitszeit etwas aufzustocken, 3 Stunden wären im Rahmen der Betreuungszeiten pro Woche noch drin.
Danke für eure Hilfe!
VG
Fragen zum wohngeld
Vorschriften wie groß die Wohnung sein darf, gibts nicht. Ob du dann mehr Wohngeld bekommst ist aber nicht Fakt
Vielen Dank für deine Antwort.
Das hilft mir schonmal weiter.
Wie dir schon gesagt wurde, ist die Größe der Wohnung egal. Es kommt lediglich auf die Kosten an. Hierbei ist nun wichtig, dass du für Wohngeld ein Mindesteinkommen brauchst, das auch abhängig von der Miethöhe ist.
Es kann also theoretisch sein, dass du dieses Mindesteinkommen nicht mehr erfüllst, wenn deine Wohnung zu teuer ist. In dem Fall würdest du gar kein Wohngeld mehr bekommen.
Falls dein Einkommen auch in der teuereren Wohnung noch das Mindesteinkommen erfüllt, wirst du wahrscheinlich tatsächlich etwas mehr Wohngeld erhalten, wenn auch nicht die volle Differenz zur alten Miete.
Falls du noch keinen Kinderzuschlag bekommst, prüfe das unbedingt ob du berechtigt bist!