Mischeinkünfte, Bemessungszeitraum EG, Verschiebemöglichkeiten

Hallo, vllt kann mir jemand helfen.

Unser 2. Kind erwarten wir im September 2024. ich arbeite seit 1.1.24 angestellt, zudem melde ich gerade ‚offiziell‘ eine freiberufliche selbstständige Tätigkeit an.
(Offiziell sage ich, da ich schon die letzten Jahre immer hinzuverdient habe, dies auch in den Steuererklärungen angegeben habe, aber es erst dieses Jahr als Selbstständigkeit anmelde. Es lief die Jahre davor immer als nicht selbstständige nebentätigkeit… nun melde ich es aber als Selbstständigkeit an, da ich mittlerweile deutlich mehr damit verdiene und um Arbeitszimmer etc absetzen zu können

Wann ist mein bemessenszeitraum dann? Ergibt sich bei mir die Möglichkeit zu verschieben? Meine Jahre davor:

2023: erster Teil Elterngeld, dann bis Ende des Jahres ALG, in diesem Jahr auch kein Zuverdienst

2022: angestellt, Geburt k1, dann Elterngeld

2021: angestellt in Vollzeit, nichtselbstständige Nebeneinkünfte

Für k1 habe ich das maximale Elterngeld bekommen, für k2 wäre es, wenn nur mein Angestellten Gehalt ab Beginn 24 berechnet würde, niedriger.

Ich frage mich nun, ob es möglich ist, den bemessenszeitraum für k2 auf 2021 zu verschieben? Da ja in den Jahren dazwischen immer Ersatzleistungen bezogen wurden.

Ich freue mich über eure Erfahrungen.

Vg

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Hallo, ich habe es so verstanden, dass man nur den Zeitraum verschieben kann, wenn man bis dato noch in Elternzeit ist und nicht wieder zwischendurch gearbeitet hat. Frag doch mal auf der Elterngeldstelle nach, die kenne sich ja am besten aus. Vielleicht kannst du ja dann hiermal schreiben, was die gesagt haben. Liebe Grüße

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Elternzeit ist kein Verschiebetatbestrht. Elternzeit spielt absolut keine Rolle.

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Ja klar, ich meine ja trotz Elternzeit selbstständig ist...

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Wann wurde K1 geboren? Wann endete Elterngeld?

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Wurde im Juni 22 geboren, eg ging ab Mutterschutz Ende bis Sommer 23. also müsste 22 und 23 auszuklammern sein? Das heißt es würde passen mit 2021 Einkünften fürs Elterngeld k2?