Moin Moin
Meine Tochter im Dezember noch 17 macht ein freiwilliges Soziales Jahr bei der Bundeswehr.
Ich habe einen Unterhaltstitel vom Jugendamt.
Von der Bundeswehr bekommt meine Tochter über 1600€
Ich habe seit Dezember immer hübsch bezahlt.
Im März kam dann das Schreiben vom Jugendamt das ich seit Dezember für meine Tochter nicht zahlen brauche.
Wie stehen die Chancen das ich das Geld zurück verlangen kann??
Oder sind die über 1500€ weg?
Ist natürlich Geld für meine Tochter.
Aber ich muss auch jeden Euro umdrehen.
Lohnt es sich einen Rechtsbeistand zunehmen?
Danke für eine Antwort
Unterhalt
Du überlegst ernsthaft, deine Tochter auf Rückzahlung des Unterhalts zu verklagen?
Kannste sicher machen. Ob sie dich danach noch sehen will, ist die nächste Frage.
Es ist DEIN Kind! Sie verdient JETZT ihr erstes Geld und schon rückt ihr Vater an, um ihr davon etwas zu nehmen?
Ohne Worte.
Ich will nicht meine Tochter verklagen......mit solchen Antworten habe ich gerechnet.
1.Hat meine Ex Frau das Geld erhalten.
2.ist es mein Kind.
3.habe ich 18 Jahre immer rechtzeitig mein Geld überwiesen.
4.gönne ich meiner Tochter ihr Geld.
Nein, kannst du nicht. Der Unterhalt gilt als verbraucht und kann nicht zurückgefordert werden.
Zumal den Unterhalt die Mutter bekommen hat und nicht das Mädchen. Auch da kannst du nichts zurückfordern.