Hallöchen,
man sagte mir ich könne Kinderzuschlag beantragen.
Nun meine Frage:
Mein Partner und ich(nicht verheiratet)
Leben gemeinsam mit unserem gemeinsamen Sohn und meiner Tochter aus erster Ehe. Ich arbeite Teilzeit und bin auf jeden Fall im Rahmen das ich Kinderzuschlag beantragen könnte.
Wenn ich Kinderzuschlag für meine Tochter beantrage, zählt das Einkommen von meinem Partner auch ?
Das verwirrt mich ein bisschen und ich finde dazu im Internet leider nichts.
Danke schon mal.
Kinderzuschlag
1
Ja, das Einkommen deines Partners zählt mit.
Da ihr zusammen wohnt, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft.
2
Ja, sein Einkommen u. Vermögen werden auch angerechnet. Ihr lebt nämlich in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Hier wird angenommen, dass beide Partner sich zu gleichen Teilen an allen Kosten des Haushalts/Lebens beteiligen.
Bearbeitet von kiwibananee