Zeitarbeit, Schwangerschaft, Elterngeld

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes „Problem“:

Aktuell bin ich bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Mein Vertrag ist auf 18 Monate begrenzt und würde zum 31.08.2025 auslaufen.

Meine Frage:
Was ist, wenn ich im August z. B. im 8. Monat schwanger bin? Ab 01.09.2025 wäre ich arbeitslos und ich glaube kaum, dass jemand eine offensichtlich schwangere Frau einstellt.

Falle ich ab dem 01.09.2025 in das Arbeitslosengeld, da der Zeitarbeitsvertrag ausläuft, oder wird in dem Fall das Elterngeld gezahlt, obwohl ich zum Zeitpunkt der Elterngeld Inanspruchnahme keine Festanstellung mehr habe?

Viele Grüße :)

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Bis September 2025 ist doch noch jede Menge Zeit. Wenn Du eine Schwangerschaft anstrebt, wäre es sinnvoll, vorher ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einzugehen.

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Hallo,

danke für deine Antwort :)

Liebe Grüße

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Familienportal.de - klasse Seite. Alle Infos, die man braucht.


Eine Schwangerschaft geht rein rechnerisch 40 Wochen. Ab Woche 34 ist man im Mutterschutz - das ist die Mitte des 8. Monats, um auf dein Beispiel einzugehen.

Im Mutterschutz erhälst du im Falle einer Arbeitslosigkeit mutterschutzleistungen in Höhe des ALG 1 von der Krankenkasse.
Die eventuellen 2 Wochen vorher musst du dich natürlich arbeitslos melden bzw. Musst du das ja schon viel früher tun, da du ja schon weißt, dass dein Arbeitsverhältnis endet. Du bekommst dann ALG 1. Reintheoretisch musst du dich auch bewerben, bei 2 Wochen bis zum mutterschutz wird das Arbeitsamt, da wohl aber nicht mehr so hinterher sein.

Nach der geburt hast du noch 8 Wochen mutterschutz, wo du auch das Geld der KK in Höhe des AlG 1 erhälst. Danach bekommst du dein elterngeld, dass sich nach den 12 Monaten vor dem Mutterschutz berechnet. Wenn du also schon einen Monat vor dem Mutterschutz arbeitslos wirst, kann es sein, dass dein elterngeld geringer ausfällt, denn ein monat AlG1 sind für die Berechnung des elterngeldes 0 Euro.

Basiselterngeld bekommst du dann noch ca 10 Monate nach dem mutterschutz.

In elternzeit bist du nicht, sondern in erziehungszeit. Nach dem elterngeld hast du wieder Anspruch auf den Rest deines AlG1, soweit ich weiß. Das müsstest du nochmal nachlesen.

Mir wäre es an deiner stelle aber auch lieber zum Zeitpunkt des eintreten einer Schwangerschaft ein unbefristeten Arbeitsverhältnis zu haben.

Denn als frischgebackene Mutter mit kleinkind einen neuen Job ggf auch noch in teilzeit zu finden - schwierig!!!

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Hallo,

vielen Dank für den Link und die Informationen :)

Ich habe demnächst mein Mitarbeitergespräch und denke darüber nach, nach einer Festanstellung zu fragen.

Ich denke, dass ist die beste Möglichkeit.

Liebe Grüße

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ALG bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Elterngeld bekommst, wenn du es nach der Geburt beantragst.

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Hast du dich vielleicht mit dem Jahr vertan oder machst du dir tatsächlich jetzt schon Gedanken über September 2025 und einer momentan nicht vorhandenen Schwangerschaft?
Wenn du dich nicht vertan hast, dann hast du ja jetzt noch unendlich lange Zeit um nach einem anderem Job Ausschau zu halten, sodass du nächstes Jahr keinen befristeten Vertrag mehr hast.