Schwanger in Elternzeit, wie sieht es mit Berufsverbot danach aus?

Hallo, ich werde irgendwie nicht so ganz schlau.. ich bin Erzieherin und zur Zeit in Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 08.10.24. Wir haben nun einen weiteren Kinderwunsch. Wenn ich jetzt schwanger werden würde, würde ich ab Oktober dann erneut ins Berufsverbot geschickt werden und Lohnfortzahlung erhalten ? Oder müsste ich erst abwarten bis ich mit meinem Arbeitgeber geklärt habe, wann ich mit wie vielen Stunden zurück kommen würde ? Ich soll 3 Monate vorher bescheid geben, das wäre Anfang Juli. Sollte ich dann lieber warten bis ich den Vertrag vorliegen habe ? Oder wie wäre das wenn ich vorher schon schwanger wäre ? Zu dem Berufsverbot . . Ich habe keine Immunität gegen Zytomegalie, daher wurde ich bei Bekanntgabe der ersten Schwangerschaft auch direkt ins BV geschickt. Mir ist nur wichtig das ich keine finanziellen einbuße habe. Einen Kita-Platz für mein erstes Kind habe ich ab August für 35 Stunden, die Betreuung wäre daher schonmal gesichert . Und wie sieht das aus mit Mutterschutzgeld vom Arbeitgeber? Wenn ich nicht arbeiten gehe weil ich direkt schwanger wäre, würde ich das selbe Geld bekommen wie bei meinem ersten Kind ?

1

Es ist ein beschäftigungsverbot. Dezenter Unterschied.
Bei Berufsverbot dürftest du nie wieder als erzieherin arbeiten.

Ob du wieder ins beschäftigungsverbot gehen würdest, hängt von deinem AG ab. Vielleicht hat er diesmal einen konformen platz?
Allerdings musst du dafür mindestens teilzeit in elternzeit arbeiten oder eben deine elternzeit vorbei sein, denn die elternzeit darf nicht vorzeitig beendet werden, um ins beschäftigungsverbot zu gehen. Dann würde das beschäftigungsverbot für die teilzeit gelten.

Ja, wenn du schwanger bist, bekommst du wieder das Mutterschaftsgeld vom AG und KK unabhängig, ob du nach K1 gearbeitet hast oder nicht.

Die elterngeldhöhe hängt davon ab, wann du wieder schwanger wirst. 14 Monate elterngeldbezug können ausgeklammert werden.
Wann wurde dein 1. Kind geboren? Ich nehme fast an, du bist schon zu spät dran. Zur Berechnung des elterngeldes zählen die 12 Monate vor dem Mutterschutz. In diese 12 Monate müssen also deine elterngeldbezugsmonate fallen oder eben das beschäftigungsverbot.

2

Viel ist ja schon beantwortet worden. Eine kleine Ergänzung: Wenn du jetzt Teilzeit ab Oktober vereinbarst, und dann aber z.B. im August schon schwanger wirst, kommst du vermutlich ab Oktober ins BV, erhältst dann aber auch nur das vereinbarte Teilzeitgehalt. Wenn du nicht mit deinem Arbeitgeber sprichst und auch nichts neues vereinbarst, gilt ja einfach dein alter Vollzeitvertrag weiter. In dem Fall würdest du im BV natürlich auch dein Vollzeitgehalt bekommen.
Ein Problem hast du eben dann, wenn es dauert mit dem schwanger werden und dann Vollzeit ran musst, obwohl es organisatorisch nicht geht. Oder natürlich dein Ag doch mit einem mutterschutzkonformen Arbeitsplatz um die Ecke kommt. Es wäre also ein Glücksspiel.

3

Okay das ist interessant. Danke schonmal für deine Antwort :)
Also wäre das wirklich so, wenn ich jetzt bis Juli schwanger werden würde .. und im Juli meinem Arbeitgeber bescheid sagen muss wann ich wieder kommen würde, dem dann sage dass ich schwanger bin...und er würde mich dann ab Oktober ins BV schicken ? Bzw erstmals wahrscheinlich wieder zum Betriebsarzt bzw. zum B.A.D ... Eine Lohnfortzahlung kann er mir dann nicht verweigern oder verlangen meine Elternzeit zu verlängern ? Da ich ja einen Kita Platz für mein Kind habe brauche ich ja keine Verlängerung der Elternzeit. Weil eigentlich wollten wir bis Juli warten mit dem Kinderwunsch... Aber wenn ich so oder so wieder ins BV geschickt werden würde, egal wann ich meinen AG davon berichte .. warum nicht jetzt schon versuchen 😃👍🏼

4

Für die Optimierung des Elterngeldes ist es vermutlich sinnvoller, möglichst viele Monate im BV "mitzunehmen". Sofern Du Dich also einigermaßen auf Eure Fruchtbarkeit verlassen kannst, solltest Du nicht zu früh anfangen mit üben.

weitere Kommentare laden