Wie schnell 2. Baby, um das gleiche Elterngeld zu bekommen?

Guten Abend,
Wir haben ein drei Monate altes Baby.
Wie schnell müsste ich wieder schwanger sein oder das zweite Baby geboren sein, um das gleiche Elterngeld wie bei dem ersten Baby zu bekommen?
Ich habe jetzt zwei Jahre Elternzeit beantragt, werde aber ab Herbst oder spätestens nächstes Jahr im Frühjahr, wieder auf Minijob Basis arbeiten .
Es ist eine reine Interessenfrage, wir wollen eigentlich noch etwas warten.
Dennoch, für den Fall der Fälle würde mich es interessieren.
Vielen Dank im Voraus

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Hast du Basiselterngeld muss der Mutterschutz im 13. LM von Kind 1 beginnen, hast du Elterngeld Plus im 15. LM.

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Ich beziehe Elterngeldplus bis zum 22. Lebensmonat🤔

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Das ist egal.

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Die ersten 14 Lebensmonate mit Elterngeld(-plus) Bezug können ausgeklammert werden.
Somit muss der Mutterschutz vom Folgekind spätestens dann beginnen, wenn das erste Kind 14 Monate alt ist.
Es werden auch immer nur ganze Kalendermonate zur Berechnung herangezogen.

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Der erste Teil Deiner Antwort stimmt nicht, der zweite stimmt.

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Weiter unten schreibst du doch genau das gleich.

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Theoretisch jetzt. Oder dein Einkommen ist so hoch, dass du eh am Maximum vom Elterngeld bist und trotz einiger 0-er Monate wieder das Maximum bekommst


Ich hatte nach einem jahr EZ wieder gearbeitet und nach knapp 1,5 Jahren kam dann unser zweites Kind. Und habe sogar etwas mehr als vorher bekommen (maximalsatz plus Geschwisterbonus)

Bearbeitet von GalaRoyal
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Grob darf der Abstand zwischen den Geburten 17 Monate betragen. Die Gründe dafür, sind hier locker im Thread verteilt.

Die ersten 14 Lebensmonate von Kind eins können ausgeklammert werden, wenn Elterngeld plus bezogen wird. Dafür werden Monate von vor der ersten Geburt herangezogen.

Es gelten nur volle Kalendermonate. Wenn Kind eins also am 02.01. geboren ist, wird der Elterngeldbezug bis zum 01.03. des Folgejahres ausgeklammert. Damit ist der ganze März raus.

Mutterschutz für Kind zwei kann ebenso aus der Berechnung ausgeklammert werden, er müsste im o.gm Fall also spätestens am 30.04. beginnen, damit am Ende die gleiche Summe (plus Geschwisterbonus) gezahlt wird, wie beim ersten Kind. Kind zwei dürfte also in diesem Fall bis Anfang Juni ET haben.

Ist Kind eins nur einen Tag früher zur Welt gekommen, geht der Elterngeldbezug, der ausklammerbar ist, nur bis zum 28.02., der Mutterschutz für Kind eins müsste also am 31.03 spätestens beginnen. Ein Tag Unterschied, einen ganzen Monat "verloren".

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Die Alternative zum bereits genannten wäre, relativ zügig wieder so viel zu arbeiten, dass das Elterngeld die selbe Höhe wie jetzt erreicht. Es kommt immer ein bisschen darauf an, wie man es sich gestalten möchte. Von Elterngeld Kind 1 in Elternzeit Kind 2 direkt übergehen oder dazwischen nochmal ggf. arbeiten wollen.
Eine sehr enge Freundin von mir wurde beim zweiten Kind nicht wie geplant schwanger, sondern erst sehr viel später und war dann auf dem Basissatz von 300€.
Eine andere hat nach dem 2. Lebensjahr von Kind 1 wieder 80% gearbeitet und ist erst nach knapp 2 weiteren Jahren noch einmal Schwanger geworden und hat auf Grund ihres Einkommens wiederholt den Höchstsatz bekommen.

Es kommt ein bisschen auf eure persönliche Situation, Wünsche und die unvorhersehbare biologische Komponente an. ☺️

Viel Erfolg 🍀