Hallo,
Bei uns im Betrieb sollen stellen abgebaut werden.
Die Aufträge sind aktuell weniger, aber dennoch machen wir Gewinn.
Vermutlich werden ca. 10 Mitarbeiter entlassen.
Wir haben keinen Betriebsrat und sind ca. 70 Mitarbeiter.
Die „schlechten „ Mitarbeiter sollen aussortiert werden, aber anstatt einer Kündigung soll es Aufhebungsverträge geben.
Ich habe meinen Chef angesprochen aus Sorge, dass ich auch betroffen bin. Er hat mir versichert, dass ich mir keine Sorgen machen muss und mein Name in dem Zusammenhang nie gefallen ist.
Über den Flurfunk hab ich gehört, dass ich auch entlassen werden soll.
In meiner Abteilung gibt es ein Problem Mitarbeiter, der entlassen werden soll, aber ich denke in der Sozialauswahl steht er besser da als ich und ein anderer Kollege in unserer Abteilung.
Darf die Firma einfach nach Nase entlassen, bzw. Aufhebungsverträge vorlegen?
Muss keine Sozialauswahl beachtet werden ohne Betriebsrat?
Was passiert wenn die Mitarbeiter die Aufhebungsverträge nicht unterschreiben?
Kann ich mich auf das Gespräch mit meinen Chef berufen, der mir versichert hat, dass ich nicht betroffen bin, falls ich doch wegrationalisiert werden soll oder sind die Worte dann quasi Luft?
Kann man den Aufhebungsvertrag auch ablehnen und dann normal weiterarbeiten oder folgt dann die Kündigung? Falls ja mit welcher Begründung? Theoretisch habe ich doch Kündigungsschutz?
Ich bin seit 16 Jahren in dem Unternehmen, heißt ich habe 6 Monate Kündigungsfrist.
Werde ich dann erst nach 6 Monaten entlassen, bekomme mein Gehalt weiter + meine Abfindung oder kann man auch sofort freigestellt werden?
Wir basteln grade an Baby Nummer 2 und der Zeitpunkt ist denkbar ungünstig und ich hoffe wirklich, dass ich wirklich nicht gehen muss.
Wäre ich vor einer Kündigung geschützt, wenn ich diesen Zyklus schwanger werde und sich das überschneidet mit den Personalgesprächen?
Mein Eisprung ist in den nächsten Tagen, theoretisch zählt ja der Tag der Periode als Schwangerschaftsbeginn, der Frauenarzt müsste dann nur die Schwangerschaft bestätigen oder?
Ich bin eine sehr zuverlässige Mitarbeiterin und überall gerne angesehen, bei uns gibt es sehr viele die sich durchschleppen, da wäre es ja eigentlich unklug wenn man gute Kollegen gehen lässt.
Diese ganze Ungewissheit zerbricht mir den Kopf.
Zwischen Kinderwunsch und Jobangst.
Vielleicht habt ihr paar Ratschläge in der Situation.
Liebe Grüße
Jobverlust vs. Kinderwunsch/ kann ich entlassen werden?
Es gibt in der Situation nur einen guten Ratschlag: ruhig bleiben und abwarten.
Ich würde mich weder auf das Wort vom Chef verlassen, noch den Flurfunk trauen. Mach einfach deine Arbeit weiter und lass dich davon nicht unnötig beeinflussen.
Der Sozialstatus ist übrigens irrelevant, wenn man die Leute nicht entlässt, sondern ihnen einen Aufhebungsvertrag anbietet. Den ganz abzulehnen ist schwierig, denn das Vertrauensverhältnis ist ja zerstört wenn man einmal weiß, dass man im Betrieb nicht mehr gewollt ist. Aber natürlich kann man den Aufhebungsvertrag noch zu seinen Gunsten verhandeln.
Da man nicht gekündigt wird, kann man also auch Aufhebungsverträge mit Mitarbeiter*innen machen, die schwanger sind oder in Elternzeit - also eigentlich unkündbar. Meist wird man übrigens direkt frei gestellt mit längerer Gehaltsfortzahlung.
Soweit ich weiß gilt der Kündigungsschutz ERST wenn du schwanger bist und der AG es auch weiß das du schwanger bist.
Kündigt er dich und du sagst in 2 Wochen du bist schwanger gilt die Kündigung dennoch, weil diese ausgesprochen wurde vor Kundgabe der SS.
Und ich würde niemals Aufhebungsverträge unterschreiben denn es ginge da um mein ALG1 (besser wäre es natürlich direkt neue Arbeit) aber wenn du ein Aufhebungsvertrag unterzeichnest warst du mit der Kündigung einverstanden und das kann dazu führen das du kein ALG1 bekommst.
Auch kannst du dich darauf nicht ausruhen das dein Chef das gesagt hat... denn es scheint ja nicht er zu entscheiden wer geht und wer nicht sondern Andere.
Das stimmt so alles nicht.
„Kündigt er dich und du sagst in 2 Wochen du bist schwanger gilt die Kündigung dennoch, weil diese ausgesprochen wurde vor Kundgabe der SS.“ Wenn man durch die Bescheinigung des Arztes nachweisen kann, dass man am Tag der Kündigung bereits schwanger war, dann gilt die Kündigung nicht.
Und einen Aufhebungsvertrag pauschal abzulehnen ist auch kein guter Rat. Man muss einfach alle Einflüsse bedenken, Arbeitslosengeld, Elterngeld, wegfallende EZ wenn kein AG und daher ggf. Krankenversicherungskosten bei unverheirateten Paaren,.. und das alles muss alles in der Höhe der Abfindung / Lohnfortzahlung berücksichtigt sein.
Ablehnen sollte sie nur wenn das eben wichtig wäre für ALG1 denn das kann zu Problemen führen.. ob es Ihr gestattet wird es zu bekommen. Nur darauf war es bezogen.
Und seien wir ehrlich.. wenn sie an ZT1 die Kündigung bekommt wäre es etwas kurios wenn die Kündigung da nicht greifen würde. Denn an ZT1 ist man faktisch nicht schwanger auch wenn der Arzt den ersten Tag der Mens mit einbezieht.
Nur auf diese Extreme mal betrachtet.
Der Nase nach aufhebungsverträge vorlegen?
Natürlich - denn eine aufhebung des Vertrags ist KEINE Kündigung deiner Person. Es ist dann in beiderseitigem Einverständnis.
Dementsprechend ist es auf vollkommen flexibel, was deine kündigungsfrist, die Konditionen, wann wie viel und ob du noch Gehalt bekommst variieren. Z.B. bei meinem Mann wurden im großen Stil aufhebungsverträge geschlossen. Es gab ca. 1 Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit + nochmal extra Geld pro Kind. Es gibt aber auch wesentlich schlechtere Konditionen. Die Mitarbeiter waren sofort freigestellt - durften also direkt gehen, bekamen aber noch 6 Monate gehalt. Das ist nur ein Beispiel von Millionen von Varianten.
Das ist wichtig zu verstehen - ein aufhebungsvertrag kann alles und nichts umfassen.
Was passiert mit den Mitarbeitern, die nicht unterschreiben?
Puh. Das kann unangenehm werden.. Im Endeffekt sollte man den aufhebungsvertrag so oder so mit einem Anwalt besprechen und auf keinen Fall direkt unterschreiben.
Aber wer möchte dort weiter arbeiten, wo man nicht gewollt wird?
Wenn du schwanger bist, bist du unkündbar. Auch wenn sie dich gern kündigen würden. TROTZDEM (nochmal Hinweis, sich darüber schlau zu machen, was eigentlich ein aufhebungsvertrag ist) kann man dir natürlich einen aufhebungsvertrag anbieten. Du musst ihn ja nicht unterzeichnen. Es gibt aber genug, die es tun würden.. aus Unwissenheit meistens.
Sprich - abwarten, Füße stillhalten, nicht deinen Chef darauf ansprechen. Was er dazu sagt, ob du betroffen bist, ist vollkommen irrelevant..Als würde er dich nicht auch anlügen. Wohlmöglich kann er es überhaupt nicht entscheiden.
Sollte dir ein aufhebungsvertrag angeboten werden, "danke, ich werde das mit meinem Anwalt besprechen". Nicht direkt unterschreiben.
Solltest du zu dem Zeitpunkt bereits schwanger sein, einfach mündlich mitteilen; dass du schwanger bist und daher nicht unterschreiben wirst bzw. Die Konditionen prüfen. Wenn du 16 monatsgehälter bekommst, wäre das vermutlich sehr lukrativ.
Solltest du einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen, würde ich mich in so einem Fall immer an einen Anwalt wenden und mich dann dort beraten lassen , es gibt ja "gute" Aufhebungsverträge und weniger gute, wo man noch einiges rausholen könnte. Mein Bruder ist in so einem Fall vor nicht langer Zeit vors Arbeitsgericht gegangen und hat sogar gewonnen.
„Mein Bruder ist in so einem Fall vor nicht langer Zeit vors Arbeitsgericht gegangen und hat sogar gewonnen.“
… und die Klage lautete auf was?
Wie gesagt, mein Bruder hatte einen ähnlichen Fall in der Firma, es sollten Stellen abgebaut werden, er gehörte zu denen, die gehen sollten und ist damit vor Gericht gegangen, hat gewonnen und musste nicht gehen...
Ruf beim Arbeitsamt an. Die können dich zu der Situation am besten beraten oder können dir empfehlen wer dich am besten beraten kann.
Selbst wenn du vorher schwanger wirst und unter den Kündigungsschutz stehst können sie dich am Ende der elternzeit fristgerecht kündigen mit der Begründung das sie dir keinen passenden Arbeitsplatz anbieten können. Klar bekommst du dann Arbeitslosengeld 1 stehst aber vor vollendeten Tatsachen was erstmal ein Schock werden kann.
Lass dich von leuten beraten die vom Fach sind im forum bekommst du zig Antworten wo man am Ende doch nicht weiß was richtig ist....
Alles Gute.
Ich kann dich sehr gut verstehen, das ist eine schwierige Situation. Eine Freundin von mir hat in Elternzeit einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen, daher habe ich mich in letzter Zeit etwas mit dem Thema befasst. Um wirklich verlässliche Antworten zu erhalten, ist es aber sinnvoll einen Anwalt zu kontaktieren.
1. Anders als Kündigungen darf die Firma Aufhebungsverträge nach Lust und Laune verteilen. Es gibt keine Sozialauswahl und die Konditionen können sehr unterschiedlich sein.
2. Du bist nicht verpflichtet einen Aufhebungsvertrag anzunehmen. Wie es danach weitergeht, steht allerdings in den Sternen. Es kann sein "genügend" Mitarbeiter haben den Aufhebungsvertrag angenommen und du kannst bleiben oder die Firma versucht dich danach trotzdem zu kündigen. Dabei müssen sie sich aber an die gesetzlichen Regelungen halten.
3. Die Konditionen von Aufhebungsverträgen können stark variieren. Da macht es Sinn mit einem Anwalt zu sprechen und evtl. nochmal nachzuverhandeln.
4. In der Schwangerschaft hast du einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt auch, wenn du schon schwanger bist, es deinem AG aber noch nicht mitgeteilt hast. Einen Aufhebungsvertrag kann er dir aber jederzeit anbieten.
Ich drücke dir die Daumen, dass du nicht betroffen bist.