Vergütung/Qualifikation TVÖD

Hallo!

Ich hätte mal eine Frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus...

Ich bin 36 Jahre und arbeite seit 7 Jahren im öffentlichen Dienst im Krankenhaus und habe eine abgeschlossene Berufsausbildung als Bürokauffrau.

Meine Kollegin (ca. 1,5 Jahre im KH) 45 Jahre ohne Berufsausbildung (ihre Firma bei der sie eine Ausbildung begann ging insolvent, dann wurde sie schwanger und hat die Ausbildung nicht mehr abgeschlossen, sagt, dass sie Fortbildungen gemacht hat - ich weiß aber nicht welche).

Sie ist in die selbe Entgeltgruppe und Erfahrungsjahre eingruppiert wie ich.
Kann das sein?

Danke für eure Antworten!!!

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Man wird ja in der Regel nach Tätigkeit bezahlt, sie wird ja wahrscheinlich ihre Kenntnisse anders erworben haben und wenn sie die selben Aufgaben wie du macht, wird sie natürlich auch so bezahlt.
Man kann das ganze auch runterstufen, jemand mit Master in BWL der deine Stelle bekommt, wird auch nur in deiner Entgeltgruppe bezahlt, obwohl er ja studiert hat.

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Ihr seid beide Quereinsteiger in der Verwaltung und werdet drum wahrscheinlich beide in Entgeltgruppe 5 eingestuft sein, oder?

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Bei uns wäre da tatsächlich auch E6 möglich.

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Wir haben beide E6 Stufe 4.

Ich mache eine Tätigkeit die sie nicht macht. Die anderen Arbeiter die diese Tätigkeit auch machen haben E7. Aber nur wegen dieser einen Sache werde ich vermutlich E7 nicht bekommen...

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Ja, das kann sein. Entgeltgruppe wird in der Regel nach Tätigkeit eingestuft (wenn man aber die passende Ausbildung nicht hat, wird man runtergestuft) und wieviel Jahre Erfahrung angerechnet werden, ist immer Auslegungssache.
Stört es dich? Gerade im öffentlichen Dienst sollte man das entspannt sehen - schließlich kannst du so gut und motiviert oder auch schlecht und unmotiviert arbeiten und es änder einfach nichts an deinem Gehalt - da braucht man auch nicht missgünstig gegenüber anderen sein.

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"Gerade im öffentlichen Dienst sollte man das entspannt sehen - schließlich kannst du so gut und motiviert oder auch schlecht und unmotiviert arbeiten und es änder einfach nichts an deinem Gehalt"


Also würde ich schlecht und unmotiviert arbeiten, wäre ich nicht von A12 auf A14 aufgestiegen.

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Ich rede hier nicht von a13 🙈
Ich rede von den einfachen Verwaltungsjobs, wo du dich mit fehlender Qualifikation nicht weiter hocharbeiten kannst, sondern in der Sackgasse bist - außer du legst nochmal nen Verwaltungslehrgang 2 oder sonstiges oben drauf!

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Welche Entgeltgruppe habt ihr denn? Das würde mich sehr interessieren.

Soweit ich weiß benötigt man ab E13 einen Master bzw Diplom und ab 9b benötigt man einen Bachelor oder eine vergleichbare Qualifikation (,Betriebswirt oder ähnliches). Nach der Ausbildung steigt man mit der E6 ein. Alles ohne Ausbildung ist dadrunter. Zwisxhen diesen Stufen kann man aufsteigen. Also zB wenn man eine Ausbildung gemacht hat kann man sich dann auf die E8 bewerben und dann auf die E9a. Ab def 9b benötigt man mehr.
So ist das bei uns.

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Bei uns (kommune) gilt:
Quereinsteiger E5, höchstens E6
AL 1, bis E9a
AL2 oder Studium, alles drüber

Ich bin gelernte Kauffrau, seit 30 Jahren im Dienst, immer noch in E5, ohne Chance auf E6, da die Tätigkeitsmerkmale wohl nicht ausreichen.
Bin im Passamt und Bürgermeistervorzimmer.

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Und da passen die Tätigkeitsmerkmale nicht? Wenn du nur an der Infozentrale o.ä. sitzen würdest und also eigentlich nur an andere Leute vermittelst, würde ich das verstehen, aber ansonsten sollte E6 schon drin sein..mach dich da nochmal selbst schlau...schätze sie wollen nur nicht mehr zahlen...oder bewirb dich einfach mal woanders. Mit der Berufserfahrung und bei dem Personalmangel in Kommunen, sollte das ein leichtes sein und wenn du dann woanders was besseres in Aussicht hast, geht bestimmt plötzlich mind. E6

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