In der Elternzeit wieder schwanger wie sieht es nun mit Gehalt und Elterngeld für das zweite Kind aus ?

Hallo zusammen,

Mein 1kindlein ist letztes Jahr im März geboren. Ich bin mfa und wurde direkt im 1 Monat in den Arbeitsvermittlungen befördert und habe normalen Lohn bis zur Mutterschutz Frist bekommen. Danach nach 8 Wochen nach Geburt nochmal. Und ab da fing die elternzeit und das Elterngeld an genau ein Jahr hatte ich beantragt. Eltern Geld erhalte ich seit März diesen Jahren natürlich nicht mehr. Und meine elternzeit endet zum 30.April 24. min bin ich aber in der Elternzeit wieder schwanger geworden. Der arbeitgeber weiß es seit Januar das das 2kind im Juli diesen Jahres kommen sollte. Nun ist die Frage ob ich Lohn bekomme bis zur meiner Mutterschutz Frist obwohl ich ja nicht arbeite aber eigentlich gearbeitet hätte. Und ob ich normales Elterngeld wie vorher bekomme aber für das zweite Kind? Ich Trau mich nicht bei der Arbeit zu fragen ob ich diesen einen Monat eben Lohn bekomme. Und im Internet steht nichts. Genau so steht auch verschiedenes zum Elterngeld. Da steht mal das ich kein volles Elterngeld bekomme da es ja eine Pause gibt wegen Lohn und am Ende ich dann „nur“ 300 Euro bekomme. Und bei einer anderen Seite steht doch ich sollte auch beim zweiten volles Elterngeld bekommen und nun bin ich am verzweifeln. Die elterngeldstelle sagt dazu nichts außer „erst wenn Kind da ist beantragen“ meine Frage wird nicht beantwortet. Und ich bin natürlich dankbar für jeden Cent. Nur mach ich mir so sorgen einfach und bin schon am heulen, weil ich Geldsorgen habe ob wir es schaffen und denke gleich ob ich doch mit Baby und Kind im Arm arbeiten sollte aber will ihnen auch eine gute Mutter sein.. ahh das ist grad so schrecklich weil ich noch einen beschissenen Kredit habe von 700 Euro… das heisst ich komm nicht über die Runden. Egal wie ich es drehe. Und nun wende ich mich hier her vllt ist jemand in so einer ähnlichen Situation und weiß was dazu und bitte seit nett. Ich bin schwanger und voller Hormone und sehr emotional/empfindlich. Danke. Ich hoffe ich hab es erklären können. 🙏😂

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Du kannst 12 Monate Basiselterngeld ausklammern lassen für die Berechnung des neuen EG. und wenn deine Elternzeit endet, musst du entweder arbeiten gehen oder dein AG schickt dich direkt ins BV. Wolltest du Vollzeit wieder arbeiten gehen, bekommst du die Monate, die du wieder arbeiten gehen würdest auch volles Gehalt. Hast du Teilzeit vereinbart, dann eben nur das.

Du hast also fast dasselbe EG, wie jetzt beim ersten Kind auch, plus Geschwisterbonus, da das erste Kind unter 3 ist. Mutterschutzgeld bekommst du auch erneut!

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Erstmal guten Morgen und danke danke für die schnelle Antwort. 😊
Obwohl sozusagen 2 Monate Pause ohne Lohn sind ? Es heißt laut Google das ich das zweite Kind hätte schon bekommen sollen vor dem ersten Geburtstag des älteren Kindes um volles Gehalt zu bekommen. Und ja ich wär falls die zweite Schwangerschaft nicht gewesen wäre direkt wieder auf Vollzeit gegangen. Wie gesagt mein Elterngeld hab ich nur noch zu letzt Ende Februar Anfang März bekommen (Kind ab 05.03 1jahr alt geworden) und ab 31.04 endet meine elternzeit. Mein Arbeitgeber meinte das ich nicht vorzeitig beenden muss da meine Mutterschutz Frist ab Juni beginnt und ich den Zuschlag bekomme. Nur über den „mai Gehalt“ wurde nicht geredet und ich hab mich nicht getraut wegen Geld zu fragen… und desshalb war ich dann verwirrt als in Google stand das wenn man eine Pause ohne Gehalt hat (wieviele Monate Pause stand nicht) das man dann nur 300 Euro bekommt weil man dann sozusagen ohne Beschäftigung war. Ob diese 1-2 Monate zu meinem Verhängnis nun werden hat mir Kopfschmerzen berreitet.

Danke nochmal für die schnelle Antwort 🙏

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Naja dein EG wird etwas niedriger sein, als beim ersten Kind, dafür bekommst du ja aber den Geschwisterbonus. Da du ja 12 Monate Basiselterngeld ausklammern kannst und nach Ende deiner EZ bis zum Mutterschutz ins BV gehst, dafür bekommst du ja Gehalt, wird dein neues EG aus den alten Gehaltsmonaten vor Kind 1 und den BV Monaten und, wenn es sich für dich lohnt, aus dem Mutterschutzmonat vor der Geburt von Kind 2 berechnet.

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Die entscheidende Frage ist ja: Warum gehst du nicht arbeiten?
Danach richtet sich nämlich dann auch die Antwort auf deine Frage.

Du kannst die Monate in denen zu Elterngeld bezogen hast ausklammern. Wenn du dann nach der Elternzeit nicht arbeiten gehst, weil du zB keine Betreuung hast, dann gehen diese Monate mit 0€ in die Berechnung. Genauso wie die Monate, wo du noch Elternzeit hast, aber kein Geld mehr bekommst. Das müssten dann 2-3 Monate mit 0€ sein.

Vom Arbeitgeber bekommst du selbstverständlich nur Geld, wenn du auch arbeiten gehst oder alternativ im BV bist.

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Guten Morgen, ich würd ja aber im Krankenhaus schicken sie dich schwanger wieder heim. Wegen Infektionsgefahr gefahren usw.
Also gefragt hatte ich ob ich diese 2 Monate kommen darf und mein Arbeitgeber meinte ob ich spinne 😂. Also rein theoretisch wären März und der April ohne Gehalt und EG. Ab mai hätte ich wieder Vollzeit gearbeitet was ja nun nicht geht aber als Arbeitsverbot/Beschäftigungsverbot zählt. Der wird eventuell bis Anfang Juni wie ein normales Gehalt ausgezahlt. Ab 2juni bin ich in Mutterschutz und da kommt ein Zuschuss von der Arbeit und der Krankenkasse. Nur meine Sorge war eben das ich wegen diesen zwei Monaten März und April „nur“ 300 Euro für nicht Erwerbstätige dann für ein Jahr bekomme. Egal ob ich den Mai gearbeitet hätte oder nicht.

Lg und danke für deine Antwort

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Sorry das ich nochmal nerve aber du scheinst dich auszukennen und ich kenn mich wirklich null aus also frage:

12 Monate hab ich ja basiselterngeld bezogen:
Von Ende April 2023 bis Ende Februar 2024.
Danach März und April 2024 null Euro da keine Erwerbstätigkeit.
Eventuell wird der mai wegen AV bezahlt. Und Juni bis august Mutterschutz.

Wie wird nun das Elterngeld des zweiten Kindes berechnet (und nein ich stell mich wirklich nicht dumm. Ich kenn mich da überhaupt nicht aus und mein Hirn ist einfach nur Matsch)
Wird es wegen den zwei Monaten ohne Tätigkeit weniger was ich natürlich verstehe oder werden diese zwei Monate für die kompletten 12 Monate ausgeklammert als nicht erwerbstätig und ich bekomm desshalb „nur“ 300 Euro. ? Und ja ich weiß in anderen Ländern gibt es das garnicht und ich sollte mich auch über die 300 Euro Freuen was ich natürlich auch mache nur es hätte halt auch mehr sein können wäre das zweite Kind früher gekommen was einen nur Einbissl ärgert… und man Angst hat über die Runden zu kommen.

Ich freu mich auf deine Antwort 🙏😊

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Wann endet denn Deine Elternzeit? Den 31.04. gibt's nicht.

Ab Mai würdest Du wieder Vollzeit arbeiten? Dann solltest Du mal klären, ob Du wieder ein Beschäftigungsverbot erhältst, oder nicht. Denn ansonsten musst Du ab dem 02.05. eben Vollzeit arbeiten.

Die gute Nachricht: Wenn Du ein BV erhältst, wirst Du Dein Vollzeit Gehalt bekommen. Und Da Du nur den April ohne Einkommen hast, wird es mit Geschwisterbonus+/- das gleiche Elterngeld geben, wie für's erste Kind.

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Wenn du nach der Elternzeit wieder ein BV bekommst, dann bekommst du normales Gehalt.

Zusätzlich steht dir auch Unterhalt zu vom Kindsvater sowie bekommst du Kindergeld. Also über die Runden wirst du kommen…