Im Beschäftigungsverbot... Vergütung...

Hallo ihr Lieben,

ich bin seit Januar diesen Jahres im Beschäftigungsverbot. Ich bin Erziehern und werde nach tvöd bezahlt. Nun ist es so, dass ich die Inflationsprämie auch im BV bekommen habe. Diese fiel aber mit dem Gehalt im Februar weg. Dafür sollte ab dem 01.03.24 eine mtl. Zahlung von ca. 200€ für alle Beschäftigten im TVöD kommen. Diese kam auch, jedoch nicht für mich.

Ist es tatsächlich so, dass man im BV nicht das gleiche Gehalt bekommt wie die anderen Mitarbeiter, die in der selben Entgeldgruppe sind?

Plötzlich 200€ weniger zu haben ist schon nicht ohne vor allem, wenn man an die Elternzeit denkt, wofür ich gern noch ein bisschen mehr Geld zur Seite gepackt hätte.

Liebe Grüße
Nini

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Nein, das ist falsch. Dir stehen die zu, weil sie eine dauerhafte Erhöhung sind und du nicht schlechter gestellt werden darfst. Das Gesetz ist da eindeutig

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Danke für die schnelle Antwort :-)

Dann werde ich wohl Monat mal in meiner Personalabteilung anrufen.

LG
Nini

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Huhu, also ich bin auch im BV (Pflege) bekomme weiter mein normales Gehalt. Bekomme nur die Schichtzulagen nicht. Die Prämie von 200€ habe ich trotzdem bekommen.

Einfach Mal bei der Personalabteilung nachfragen?

Liebe Grüße 🌸😊

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Vielen Dank für die Antwort, das werde ich Montag gleich in Angriff nehmen ;-)

LG
Nini

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Huhu,

auch das ist so eigentlich nicht korrekt. Dir steht der Durchschnitt der Zulagen der letzten drei Monate vor BV zu. Ich hab in einem Wohnheim gearbeitet, Wochenenden, Feiertage, Nächte und hab weiterhin jeden Monat den Durchschnitt meiner Zulagen vorher bekommen. Mindestens im TVöD ist das so geregelt, darüber hinaus müsstest du ggf. nochmal forschen - aber da es ein VERBOT des Arbeitgebers ist, darf er dir die Zulagen eigentlich nicht streichen.

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Steht dir zu.

Nachhaken, schriftlich einfordern.