Hallo ihr lieben,
Ich habe einen Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommen, da meine Chefs drum gebeten haben. Zahnarztpraxis.
Ich bin wimpernstylistin nebenbei und habe einen Minijob wo ich nur paar Klamotten Bügel.
Darf ich weiterhin als Wimpernsytlistin arbeiten ( ist ca. 3 Kunden in der Woche)
Und darf ich mein Minijob noch machen?
Letzte frage: wer zahlt mich aus ?
Lg und danke für eure Hilfe.
Beschäftigtigungsverbot was darf man?
Wenn es vom Arzt ist darfst du nicht arbeiten. Dann besteht ja Gefahr für dich und das Kind. Da ist es egal wo.
Dein Gehalt bekommst du vom AG. Der holst sich das zurück.
Aber seit wann bitten AG um ein BV beim Frauenarzt?
Kann dein AG dich nicht mutterschutzkonform einsetzen, schickt er dich ins BV. Die ganze Sache halte ich für fraglich, jedenfalls mit den Infos.
Da er mir keinen anderen Arbeitsplatz anbieten kann, außer die assistenz ließ er mich freistellen.
Wenn das Problem nur dein Arbeitsplatz ist, darf der Frauenarzt dich nicht ins BV schicken. Wenn das geprüft wird, kriegt er Ärger. Er ist nur bei medizinischen Problemen zuständig. Und dein AG darf das natürlich nicht aus Bequemlichkeit auf den Arzt abwälzen, sondern muss dich selbst ins BV schicken, wenn er dich nicht mutterschutzkonform beschäftigen kann.
Hey,
Mit dem ärztlichen BV ist jede Art von erwerbstätiger Arbeit verboten. Was gehen würde ist wenn du z.B. nebenher zur Abendschule gehst oder noch studierst oder dich für ein Ehrenamt irgendwo engagierst insofern das für dich keine Gefahr darstellt. Normales Arbeiten (auch in einem anderen Job) ist damit nicht mehr möglich. Allerdings ist das BV bei dir nicht korrekt ausgestellt worden. Dir darf ein ärztliches BV nur ausgestellt werden, wenn deine Gesundheit oder die des Kindes gefährdet ist. Wenn dein AG dich nicht einsetzen kann, müsste dieser dir ein BV ausstellen. Das wäre dann ein betriebliches BV. Das gilt nur für den jeweiligen Betrieb und umfasst deine anderen Jobs nicht. Soweit ich weiß ist es sogar strafbar ein ärztliches BV zu missbrauchen. Nur sollte sich in deinem Fall vermutlich kein AG beschweren, weil der AG ja (seltsamerweise) drum gebeten hat. Vllt kannst du das nochmal absprechen, ggf. ändern. Weiß nicht ob das noch geht.
LG und alles Gute🍀
Mit dem ärztlichen BV darfst Du nicht mehr abhängig beschäftigt werden. Also Dein Hauptjob und der Minijob fallen raus.
Falls das mit den Wimpern selbständig ist, darfst Du das weiter machen.
Ja das ist selbstständig gemeldet. Danke für die Info .
Würde ich trotzdem nicht machen.
Welchen Unterschied macht es, ob ich über dem Gesicht eines Zahnarztpatienten hänge, ober dem eines Wimpernkunden? Die Gefahr, dass ich mich mit irgendetwas anstecke bleibt doch dieselbe.
Das fehlende Geld für deine Selbstständige Tätigkeit ersetzt dir keiner, außer du hast eine Versicherung dafür. Davon gehe ich aber nicht aus, bei so wenig Stunden.
Huhu, deine Selbstständigkeit darfst du noch, da das dein eigenes Risiko ist. Alles andere nicht. Teilweise darf man im medizinischen BV nicht mal studieren in Präsenz an der Uni.