Was steht mir zu? An wen muss ich mich wenden?

Hallo zusammen.
Ich bin aktuell im 5. Monat schwanger
Wohne nicht mit meinem Partner zusammen und zur Zeit kriselt es.
Mein Partner ist der Meinung, weil wir in einer Beziehung sind, ist er später dem Kind nicht Unterhaltspflichtig.
Ich sehe das anders und nur allein von Eltern und Kindergeld werde ich (auch im besten Falle einer Trennung) nicht über die Runden kommen.
Wo kann ich mich diesbezüglich beraten lassen? An wen kann man sich da wenden?

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Unterhaltspflichtig sind immer beide Elternteile. Wenn beide Elternteile zusammen mit dem Kind wohnen, geht der Gesetzgeber davon aus. dass beide ihrer Unterhaltspflicht per Naturalien (Miete, Lebensmittel, etc.) nachkommen. Wohnt ein Elternteil nicht mit dem Kind zusammen, muss der seinen Anteil in bar leisten. Dabei ist es völlig unerheblich, ob sich die Eltern lieben, hassen oder ignorieren.

Als Grundlage für die Berechnung des Barunterhalts gilt die Düsseldorfer Tabelle. Die konkrete Berechnung ist teilweise tricky, weil einkommensabhängig und von dem Einkommen auch noch bestimmte Posten abgezogen werden dürfen. Man kann das Ganze über einen Anwalt laufen lassen oder beim Jugendamt eine Beistandsschaft einrichten. Damit wird das Jugendamt quasi zum Rechtsanwalt des Kindes und kümmert sich auch um das Eintreiben des Kindsunterhalts.

Daneben gibt es noch den Betreuungsunterhalt. Der steht dem Elternteil zu, der wegen der Betreuung des Kindes nicht arbeiten kann (normalerweise längstens bis zum 3.Lebensjahr des Kindes). Den zu berechnen und einzutreiben ist nicht Sache des Jugendamts, da müsst Ihr Euch privat einigen oder das Ganze einem Anwalt übergeben. Allerdings geht Kindsunterhalt vor Betreuungsunterhalt. Sprich, die Höhe des Betreuungsunterhalts wird danach berechnet, was nach Zahlung des Kindsunterhalts übrig bleibt.

Wichtig ist, dass solltest Du Sozialleistungen beantragen müssen, die Unterhaltsansprüche vorrangig sind. Du kannst also nicht freiwillig auf Unterhaltsansprüche verzichten.

Grüsse
BiDi

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Wenn aber einer der Parteien schon ein Kind hat, zählt das "neue" natürlich im Unterhalt mit und hat genauso Abspruch auf Unterhalt. Wird also mitgerechnet.

Bearbeitet von Sabbaton
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Du kannst dich an das Jugendamt wenden. Zusätzlich kannst du dich allgemein beraten lassen, z. B. bei Diakonie und Caritas.

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Die steht Kindergeld und Elterngeld zu u d natürlich Unterhalt für das Kind UND für dich. Egal, ob ihr zusammen seid oder nicht.

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Da irrt sich der gute Mann. Er ist immer unterhaltspflichtig - egal, ob ihr zusammen seid, oder nicht.