Gehalt im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit mit Umsatzbeteidigung?

Hallo,
ich bin aktuell in Elternzeit und schwanger.
In meiner 1sten Schwangerschaft war ich im Beschäftigungsverbot und habe mein Gehalt inklusive durchschnittliche Umsatzbeteidigung (Gesamt - Durchnittsverdienst der letzten 3 Monate VOR der SS) während des BV bekommen.
Nun gehe ich bald direkt ins BV nach der Elternzeit und frage mich welches Gehalt ich bekomme. Ob normales Grundgehalt, oder Grundgehalt inkl Umsatzbeteidigung?
Wird die Umsatzbeteidigung berücksichtigt? Vorallem genau diese vor der ersten SS?
Freue mich sehr über Antworten.
LG

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Ich denke nur das Grundgehalt, da du die Beteiligung ja nicht innerhalb der drei Monate vor der Schwangerschaft erwirtschaftet hast.