Kennt sich hier jemand aus? Mir ist jemand reingefallen (Schuldfrage einwandfrei geklärt). Die gegnerische Versicherung hat sich noch nicht bei mir gemeldet.
Kann mir jemand sagen, ob wir das Auto trotzdem reparieren lassen dürfen oder erst abwarten müssen, ob die ein Gutachten verlangen oder ähnliches? Mein Auto ist top in Schuss, aber eben schon 12 Jahre alt.
Autounfall
Ist mir letztes Jahr passiert. Ich bin damit zu einer Werkstatt, die haben direkt den Kontakt zu einem Gutachter und Fachanwalt für Verkehrsrecht hergestellt.
Die gegnerische Versicherung hat sich erst nach über einer Woche gemeldet,.da lief schon alles.
Bitte erst die Versicherung abwarten. Du kannst auch selber die Versicherung kontaktieren, da du einen Direktanspruch aus der Haftpflichtversicherung hast.
Wenn du die Gesellschaft nicht weißt aber das Kennzeichen, kannst du beim Zentralruf der Autoversicherer anrufen (findet man bei Google). Dort gibst du das Kennzeichen durch und die verbinden dich zur zuständigen Versicherung.
Ich hab das lange berufliche gemacht und hatte die Situation tatsächlich auch vor zwei Wochen. Also.
Das effektivste und einfachste, ist, wenn Du Dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht suchst (den muss die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlen, wenn die Schuldfrage eindeutig ist) und den das abwickeln lässt. Erfahrungsgemäß "zieht" allein der Briefkopf eines Anwalts extrem gut und es wird deutlich problemloser und schneller gezahlt.
Wenn der Schaden vermutlich > 1.000 Euro liegt: Such Dir direkt einen eigenen Gutachter (lass Dich keinesfalls darauf ein, einen von der gegnerischen Versicherung zu nehmen). Bei einem niedrigeren Schaden reicht ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt. Da lässt Du den Schaden schätzen und reichst die Unterlagen dort ein. Meist kannst Du auch eine merkantile Wertminderung geltend machen, je nach Alter des Autos und einige weitere Posten, auf die man ohne Vorkenntnisse gar nicht kommt.
Alles Gute.
Im Idealfall hat die Werkstatt beides an der Hand und man muss sich selbst gar nichts suchen.
Ich lass es nicht reparieren, ergo hab und brauch ich keine Werkstatt.
Uns ist letztes Jahr ein Mädel mit dem E-Bike ins geparkte Auto gefahren.
Da es hier um die Konstellation haftpflichtversicherung und Kfz-haftpflicht ging, hat es sich etwas gezogen. Wir haben letztendlich einen Anwalt eingeschaltet, da lief es plötzlich.
In der Zeit durfte der Wagen nicht repariert werden. Erst als die gegnerische Versicherung das go gab. Da war auch noch ein gutachter involviert etc. Ärgerliche Sache, wir haben fast 4 Wochen auf unser Auto verzichten müssen, hatten dann irgendwann einen Leihwagen, aber auch erst, als der Anwalt übernahm.
Ich kann da wirklich nur empfehlen: nehmt euch einen Anwalt. Es geht deutlich schneller und ist wirklich einwandfrei.
Soweit ich weiß wird doch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nur noch das Wert des Autos gezahlt bzw der Wuederbeschaffungswert. Wenn dein Auto also auf dem Markt 3000 € kostet bekommst du ( meine ich) nur diese Summe.
Es kommt darauf an, ob der Gutachter den Schaden als "reparabel" einstuft. Mir ist auch letztes Jahr jemand aufgefahren, und ich habe mein Auto mit Restwert 9000€ für über 12000€ problemlos repariert bekommen. Ich mag mein Auto und hatte echt keine Zeit und keine Lust, ein neues auszusuchen.
Hatte das grad, allerdings neues Auto. Ich dachte ich fahr entspannt zur Werkstatt, hole einen Kostenvoranschlag und lass es halt die Versicherung bezahlen. Keine große Sache. Leider ticken die Versicherungen anders..
1. gegnerische Versicherung angerufen. Super freundlich, vertraten aber nicht meine Interessen
2. eigenen Gutachter beauftragt, gegnerischen Gutachter der Versicherung abgelehnt! Feststellung: vierstelliger Schaden, damit kein Bagatellschaden
3. Anwalt beauftragt sich ab jetzt um alles zu kümmern. Unfallgegener hat noch Zicken gemacht, war nicht mehr meine Sorge.
4. einige Wochen auf Kostenübernahmebestätigung der Versicherung gewartet, Auto war in der Zeit fahrtüchtig.
Sobald der Schaden keine Bagatelle ist hast Du ein Recht auf einen Anwalt und Gutachter wird übernommen. Der Anwalt kümmert sich um Ansprüche Nutzungsausfall, Mietwagen, Wertminderung, ggf. neue Kindersitze.
Kann leider nur zum Anwalt raten. Der hat alles notwendige in 10 Minuten aufgenommen. Schon mein erstes Gespräch mit der Versicherung hat länger gedauert.. spar dir die Nerven.
Nicht einfach in die Werkstatt fahren! Wer bestellt bezahlt… zumindest erstmal.
Ruf die gegnerische Versicherung an und frage ob der Schaden schon gemeldet wurde, wenn ja lass dir die Schadennummer geben. Mit den Infos fährst du zur Werkstatt, die können schon mal sagen, ob eine Reparatur lohnt, oder ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Die sagen dir auch wie es dann weitergeht.
Wenn die Reparatur lohnt unterschreibst du eine Abtretungserkläung und los geht’s.
Ein Anwalt ist nur notwendig, wenn es um Wertverlust, Schmerzensgeld, Nutzungsausfallentschädigung oder Beteiligung von ausländischen Fahrzeugen geht.
Ich fürchte, Schmerzensgeld kommt noch zusätzlich, da ich derzeit mit Schleudertrauma zu Hause bin. Hoffentlich bin ich bald wieder fit, immerhin hab ich eigentlich ab Montag Urlaub... momentan darf ich nicht fahren, aber wenn das Auto in der Werkstatt ist, bräuchte ich zudem einen Leihwagen.