Epilepsie sm Arbeitsplatz (Büro)

Muss man eine Epilepsie den Arbeitgeber dem Arbeitgeber bekanntgeben (Bereich Büro)?

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Ich glaube per Gesetz man muss nichts dem AG bekanntgeben.

Aber wenn man sich wünscht, dass Kollegen entsprechend reagieren, wenn etwas ist, sollte man das vielleicht tun.

Auch fände ich es nur fair, meine Kollegen vorzuwarnen, dass etwas passieren könnte.

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Hallo,

Genau wie Emmi geschrieben hat, musst du es nicht mitteilen, wenn du nicht möchtest. Möchtest du, dass dir im Fall des Falls schnell und richtig geholfen wird, könntest du jemandem oder allen Bescheid geben.

Du könntest auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen, damit hast du etwas mehr Rechte wie Kündigungsschutz, einen Freibetrag und mehr Urlaub. Auch hier musst du den Schwerbehindertenstatus nicht mitteilen. Möchtest du die Benefits, musst du deinen AG informieren. Dieser hat Schweigepflicht.

Viele Grüße!

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Leider haben meine Vorschreiberinnen nicht recht. Offensichtlich hatten sie noch nie mit Epilepsie im Arbeitsleben zu tun.

Kurz und knapp: Nein, muss man NORMALERWEISE nicht.

ABER: Es könnte durchaus vollkommen normale Tätigkeiten im Büro geben, die du mit deiner Epilepsie gar nicht ausführen kannst, weil das eben zu Anfällen bei dir führt (z.B. Arbeiten am PC) oder bestimmte Tätigkeiten sind dir aufgrund von Gesetzen ganz verboten (z.B. Fahrten mit dem Firmenwagen,…). In diesem Fall bist du VERPFLICHTET, deine Epilepsie anzugeben … und zwar spätestens bei dem Vorstellungsgespräch. Verschweigst du deine Epilepsie und es war dir bekannt, dass du die geforderte Arbeit teilweise aus gesundheitlichen Gründen nicht erfüllen kannst, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung - davor schützt auch kein Schwerbehindertenausweis.
Ebenso bist du verpflichtet eine Epilepsie anzugeben, wenn du trotz medikamentöser Behandlung noch derart viele Anfälle hast, dass sie deine berufliche Tätigkeit stark behindern würden. Es ist eben ein Unterschied, ob man mit Medikamenten anfallsfrei ist, oder mal alle paar Jahre ein Anfall durchkommt, oder ob man täglich einen Anfall hat.
Hast du Einschränkungen durch Nebenwirkungen der Medikamente, musst du auch hier überlegen, inwieweit es sinnvoll ist, den Arbeitgeber zu informieren.

Das mit dem Schwerbehindertenausweis ist so eine Sache bei Epilepsie. Ist die Epilepsie gut eingestellt, bekommt man den nicht mehr, dann hat man nur noch den GdB von 30 und kann maximal gleichgestellt werden.

Bearbeitet von kati543
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Ich fände es besser. Allein schon, damit die Kollegen im Notfall wissen, was gerade passiert und was zu tun ist.