Hallo Zusammen,
mich würde interessieren wie sich das Entgelt bei einem Beschäftigungsverbot berechnet. Anhand vorangegangener Monate oder anhand des Gehalts das bei einer regulären Beschäftigung in dieser Zeit erzielt worden wäre? Wie wirkt sich ein Steuerklassewechsel(um z.B. das Mutterschaftsgeld zu erhöhen) während des Beschäftigungsverbots aus? Wenn während des Beschäftigungsverbots die Elternzeit mit "Teilzeit in Elternzeit" regulär endet und somit wieder die ursprünglich vertraglich vereinbarte Arbeitszeit gelten würde, erhöht sich dann auch das Entgelt während des Beschäftigungsverbots?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Viele Grüße
Berechnung des Entgelts bei Beschäftigungsverbot
Es gilt erst mal das, was du aktuell verdient hast (bei Zuschlägen wieder der Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft). Endet deine EZ, tritt der alte Vertrag in Kraft, somit auch wieder die alte Vergütung.
Steuerklassenwechsel macht selten Sinn. Erhöht zwar das EG, wenn dh mindestens 6 Monate die höhere Steuerklass als hast (solltest du von 4 auf 3 wechseln wollen), aber die Steuerlast bleibt dieselbe und das Elterngeld unterliegt ja dem Progressionsvorbehalt. Würde ich also mal ausrechnen lassen, ob sich das wirklich lohnt oder am Ende du zwar mehr EG hast, dafür ihr aber satt was zurückzahlen müsstet.
Es geht um die Erhöhung des Mutterschaftsgelds, das kann man bereits mit 3 Monaten in Steuerklasse 3 erhöhen.
Das macht für mich für die 14 Wochen noch viel weniger Sinn!
Für ein paar Hundert Euro in den 14 Wochen, soll dein Mann dann auf mindestens genauso viel Netto verzichten? Da habt ihr am Ende doch nichts gewonnen.