Nach 14 Monaten Elternzeit- Verlängern und Teilzeir?

Hallo,
ich hoffe, hier kennt sich jemand etwas aus .

Ich habe 14 Monate Elternzeit genommen (alleinerziehend) und nun von meinem Arbeitgeber Post bekommen, wie ich wieder einsteigen möchte. Ob mit den 65% die ich hatte oder weniger oder Wlternzeit verlängern oder Elternteilzeit mit wievielten Stunden oder ob ich was aufsparen möchte .

Ich hatte eh überlegt, weil ich nun 60km einfache Strecke habe, mein Kind nicht in die Kita geht (Betreuungszeiten sind max.7:30-14:30, das klappt nicht mit meinen Stunden), dass ich auf 50% für ein Jahr runter gehe. Der Papa betreut 3 Tage die Woche , meine Eltern einen Tag .

Gibt es für mich Vorteile, wenn ich die Elternzeit verlängere und dann 50% arbeite ? Oder ish das egal ? Was ich lese , geht es ja immer nur um den partnerschaftsbonus, sowas ist hier ja kein Thema .

Angestellt bei der Behörde / Stadt

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Ohne elternzeit kannst du nur über die brückenteilzeit deine Arbeitszeit temporär kürzen.

Mit teilzeit in elternzeit bist du flexibler, da man hier immer noch die Arbeitsstunden anpassen kann - bei brückenteilzeit sind die Stunden fixiert und nicht so leicht zu ändern.

Außerdem bist du bei teilzeit in elternzeit weiterhin sozusagen unkündbar.

Falls es eine Rolle spielt, ist es natürlich auch interessant, dass bei einer weiteren Schwangerschaft zum mutterschutz wieder der Vertrag mit den höheren Stunden gelten würde. Aber ich glaube, dass ist bei dir nicht relevant.

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Ich kann jedes Jahr entscheiden ob ich bei meinen 65% bleibe oder reduziere (Schule, angestellt).
Unkündbar bin ich nach 13 Dienstjahren quasi
Eine weitere Ss kommt mit bald 44 nicht mehr in Frage.
Ich frag mich halt nur, ob es mir irgendwas bringen könnte die 50% in Elternzeit zu nehmen oder ob ich einfach so reduziere für ein Jahr

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Dann bleibt ja nach wie vor, was ich auch geschrieben habe
- Flexibilität in der stundenanzahl.

In elternzeit kannst du deine stundenanzahl erhöhen und senken, wenn du magst. Sonst eben nicht.. 🤷‍♀️

Brückenteilzeit ist eben auch begrenzt zeitlich, aber eben unflexibel, was die stundenanzahl angeht, wenn der AG einem nicht entgegen kommen mag.

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Als Alleinerziehende kannst du im Übrigen auch alleine Partnerschaftsbonusmonate beantragen, du musst jedoch eine Mindeststundenzahl arbeiten, ich meine derzeit 24 Wochenstunden.

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Die Partnermonate hab ich schon genommen, daher hatte ich 14 Monate Elternzeit

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Sie hat geschrieben „Partnerschaftsbonusmonate. Das ist ratsam anderes. Die kannst du auch noch nehmen.

Du hast Glück mit deinem AG, dass er dir sogar das Verlängern vorschlägt. Denn du hast den Denkfehler gehabt, dass du nur so lange Elternzeit hast wie Elterngeld.

Ich würde verlängern, die PBM zusätzlich beantragen, alles natürlich TZ in Elternzeit

Bearbeitet von verena43
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Du kannst deine Elternzeit nicht einfach so verlängern, da du dich bei Geburt für einen Zeitraum von 2 Jahren festgelegt hast. Verlängern geht nun nur mit Frist und Zustimmung des AG. Nur, dass du das im Hinterkopf hast.

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Ich habe 14 Monate genommen (12 Monate plus partnermonate da alleinerziehend). Mein AG bietet mir aber an, zu verlängern und in TZ zu gehen . Daher überlege ich ob das mehr Sinn macht in Elternzeit 50% zu nehmen statt auf 50% für ein Jahr zu reduzieren .

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Ah, wenn er dir das schon anbietet, würde ich auf Grund des Kündigungsschutzes und der Flexibilität in der Gestaltung der Arbeitszeit eher die Elternzeit verlängern.

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Nun habe ich ganz viel gelesen:

Also: wenn ich in Elternteilzeiz gehe, muss ich mindestens 20% weniger arbeiten.
Stimmt das?
Ich möchte lediglich von 65% auf 50% reduzieren .
Das ist finanziell schon kaum tragbar, aber so das die Betreuung zumindest gesichert ist für Kind 3.

Wenn man die partnerbonusmonate nimmt , muss man mindestens 24-32 Stunden arbeiten.
Ich habe vorher mit 65% also 25 std gehabt, das heißt, ich würde 1 std reduzieren 😵‍💫.
Hab ich das so richtig verstanden?

Damit kann ich die Elternzeit gar nicht verlängern , sondern die brückenteilzeit nehmen ?!"